Die Steuerdaten-CD schafft ein skurriles Folgeproblem: Nach geltendem Rechtshilfeabkommen müsste Deutschland den Informanten an die Schweiz ausliefern.

Finanzminister Hans-Rudolf Merz stellte es am Mittwoch klar: Wer geheime Bankdaten stiehlt und zu verkaufen versucht, müsse strafrechtlich verfolgt werden. Das notwendige Vorgehen scheint also klar: In der Schweiz wird Strafklage erhoben gegen den Informanten – und das bestehende Rechtshilfeankommen wiederum verpflichtet Deutschland dazu, die Person auszuliefern respektive selber zu verfolgen.

Das Abkommen bietet obendrein eine Grundlage, auf der die Schweiz die Rückgabe der gestohlenen Daten verlangen kann. Gut möglich also, dass Deutschland die CD am Ende in die Schweiz zurückschickt – nach deren Verwendung. So wie es auch Frankreich im Fall der Daten-Diskette aus dem Inneren der HSBC Private Bank handhabte.

In der Schweiz stellt sich freilich das Problem, dass sich noch gar keine Staatsanwaltschaft zuständig wähnt: Weder ist die betroffene Bank bekannt noch der Ort des Diebstahls geschweige denn der Täter.

Ist der Verkäufer auch der Dieb?

Aber selbst wenn die Schweiz den Mann zur Verhaftung ausschreibt – die Chance ist gross, dass sich Deutschland um das Abkommen foutiert. Dies zeigte der Fall von Heinrich Kieber. Der Verkäufer von LGT-Daten ist seit 27. März 2008 per internationalem Haftbefehl ausgeschrieben – derweil ihm die deutschen Behörden eine neue Identität verschafft haben.

Die Fahndung wird von Deutschland trotz ebenfalls bestehendem Rechtshilfeabkommen unterlaufen. Ähnlich die Situation in Frankreich: Dort stellte die Schweiz ein Rechtshilfegesuch, das die Verhaftung von HSBC-Datendieb Hervé Falciani forderte; in der Folge wurde zwar Falcianis Aufenthaltswohnung bei Nizza durchsucht, aber eine Verhaftung blieb aus (eine Auslieferung wäre, da Falciani Franzose ist, ohnehin kein Thema).

Strafklage gegen Merkel

Im deutschen Fall kommt hinzu, dass es Behörden natürlich leicht sein wird, die Sache mit einer Tarnkonstruktion zu verwedeln: Wer beweist, dass der Verkäufer wirklich auch der Dieb ist?

Dies nur eine von vielen möglichen rechtlichen Weiterungen. Ein weiters Beispiel: Gestern reihte der Dresdner Anwalt Frank Hanning Strafklage gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel ein – es bestehe «der Verdacht auf Anstiftung zu Straftaten, insbesondere der Hehlerei, der Begünstigung, des Ausspähens von Daten sowie der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat».

Der Fall lässt sich eben auch gut zur Profilierung verwenden...

 

 

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