Es sei nicht das erste Mal, dass der frühere deutsche Finanzminister Hans Eichel in der Schweiz sein (Un-)Wissen zum Besten gebe, findet Hans Kaufmann.

Hans_KaufmannHans Kaufmann ist Wirtschaftswissenschaftler, Nationalrat (SVP) und Gründer des Finanzdienstleisters Kaufmann Research. Bis 1999 arbeitete der Ökonom bei der Bank Julius Bär, zuletzt als Chefökonom.

Auch in der TV-Sendung «Arena» vom 5. Februar 2010 stellte Hans Eichel wieder einmal die Behauptung auf, in der Schweiz seien 4‘000 Milliarden Franken ausländische Privatkundengelder deponiert. Er bezog sich dabei auf eine angebliche Aussage eines Privatbankiers.

Und 30 bis 50 Prozent davon sollen unversteuert sein. Die Tatsachen präsentieren sich jedoch anders. Es gibt ja zum Glück eine monatliche offizielle Statistik der Schweizerischen Nationalbank (SNB), aus der die entsprechenden Zahlen über die Wertschriftenbestände nach Kundenkategorien bei den Schweizer Banken in der Schweiz ersichtlich sind.

Unbelegte Behauptungen

Die Übersicht per 30.11.2009 zeigt, dass sich die ausländischen Privatkundenvermögen in Form von Wertschriften bei Schweizer Banken auf 694 Milliarden Franken belaufen. Das sind 30 Prozent weniger als noch im Jahre 2000.

Die gesamten Depotbestände in- und ausländischer Kunden, inklusive institutionelle Anleger wie Versicherungen, Pensionskassen, Sozialversicherungen, Kollektivanlagen (Fonds) und kommerzielle Anleger, beliefen sich auf 4'238 Milliarden Franken. Die ausländischen Privatkundenvermögen machen somit 16,4 Prozent der bei Schweizer Banken deponierten Wertschriften aus, während es im Jahre 2000 noch 27 Prozent waren.

Dennoch handelt es sich um einen Betrag, aus dem rund 7 Milliarden (1 Prozent des Depotwertes) Bruttoerträge anfallen, was rund 1,4 Prozent des Schweizer Bruttosozialproduktes entspricht.

Enteignungen von Privatbesitz

Die Behauptung, dass es sich bei diesen 694 Milliarden Franken ausschliesslich um Steuerfluchtgelder handelt, ist nicht belegt. Einige der Gelder stammen aus der Zeit des Ersten und Zweiten Weltkrieges.

Wer Ende 1945 1‘000 Franken auf einer Schweizer Bank deponierte, besitzt heute je nach Rendite ein Mehrfaches davon. Bei 2 Prozent Ertrag pro Jahr errechnet sich mit Zins und Zinseszins ein Betrag von 3'600 Franken, bei 4 Prozent ein Vermögen von 12'800 Franken.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg gab es vielerorts, auch in einigen europäischen Ländern, Enteignungen von Privatbesitz (Frankreich 1982 unter Präsident François Mitterand und der PS, Portugal, Spanien) teils ohne Entschädigungen. Dass private Unternehmer aus solchen Schurkenstaaten ihr Geld im Ausland in Sicherheit bringen, verwundert nicht.

Kein Vertrauen in Regierung und Banken

Aber auch heute gibt es zahlreiche Regierungen, die mit Enteignungen, Abwertungen (unlängst Venezuela) oder Hyperinflation die Vermögen ihrer Bürger entwerten. Und schliesslich sollte man nicht vergessen, dass auch heute noch mehr als die Hälfte der UNO-Mitgliedsländer nicht demokratisch regiert werden. Es gibt auch heute viele politisch, religiös, ethnische und andere Verfolgte, die ihr Geld vor Verfolgung, Kriminalität und Gewaltsregimen in Sicherheit bringen.

Die Behauptung, dass jene Gelder, die in die Schweiz gebracht wurden, zuvor im Heimatland des Kunden am Fiskus vorbei geschleust wurden, ist nicht belegt. Es gibt viele Auslandkunden, die zuvor ihre Einkünfte regulär versteuert haben, ihre Ersparnisse jedoch ins Ausland bringen, weil sie ihren eigenen Regierungen oder Banken nicht trauen.

Die Behauptung, dass die in der Schweiz deponierten Vermögenswerte nicht besteuert werden, ist nicht richtig, weil ein Grossteil davon mit einer Zahlstellen- oder Verrechnungssteuer belastet wird.

Happige Zinserträge

Im Budget 2010 der Eidgenossenschaft rechnet der Bund mit 186 Millionen Franken Ertrag aus der Zahlstellensteuer. Diese wird auf Zinserträgen erhoben, auf denen nicht schon andere Verrechnungssteuern abgezogen werden, und für die der Kunde keine Bewilligung zur automatischen Meldung an sein Steuerdomizil erteilt hat.

Derzeit beträgt der Steuersatz 20 Prozent, wird aber auf 35 Prozent ansteigen. Ein Viertel dieses Zahlstellensteuerertrages geht an den Bund. Logischerweise fliessen somit Dreiviertel an die EU-Vertragsländer. Das sind 2010 immerhin 557 Millionen Franken. Der Gesamtbetrag der abkassierten Zahlstellensteuer von 743 Millionen Franken entspricht somit 20 Prozent der angefallenen Zinserträge.

Daraus errechnet sich ein Zinsertrag von 3,7 Milliarden Franken (= 100Prozent). Wenn diese 3,7 Milliarden Franken Zinsertrag einer Rendite von rund 3 Prozent entsprechen, denn darin sind ja auch tiefverzinsliche Euro-Geldmarktanlagen enthalten, dann entspräche dies einem zugrundeliegenden Vermögen von rund 124 Milliarden Franken.

Bereit erhobene Besteuerung

Auf Anleihen, die vor dem 1. März 2001 ausgegeben wurden (grandfathring), fällt keine Zahlstellensteuer an, doch nimmt die Summe dieser Anleihen jährlich ab, weil sie zur Rückzahlung fällig werden. Weitere 79 Milliarden Franken (11Prozent) haben die ausländischen Privatkunden bei inländischen Emittenten angelegt. Diese Anlagen sind mit einer 35-prozentigen Verrechnungssteuer belegt.

Die ausländischen Privatkunden halten auch Aktien, wobei der genaue Betrag erst in der Jahresstatistik 2010 publiziert werden wird. Ende 2008 waren es 16 Prozent der deponierten Wertschriften. Bezogen auf den aktuellen Depotwert ergäbe eine solche Aktienquote einen Betrag von 111 Milliarden Franken.

Aktiendividenden sind in der Regel auch im Ausland mit einer Verrechnungssteuer belastet und im Gegensatz zu den Inlandanlagen in der Schweiz bleiben diese Verrechnungssteuern im Ausland hängen. Damit wird bereits auf 45 Prozent der deponierten Vermögenswerten in der einen oder anderen Form eine Besteuerung erhoben.

Viele ehrliche Steuerzahler

Die grösste Anlagekategorie stellen die Anlagefonds mit rund 320 Milliarden Franken (46Prozent) dar, die teilweise mit Quellensteuern belastet sind. Sind sie von der Quellensteuer befreit, dann fällt eine Zahlstellensteuer an, wenn mehr als 40 Prozent, ab 2011 nur noch 25 Prozent, des Fondsvermögens in festverzinslichen Forderungen angelegt sind.

Die Statistiken lassen jedoch keine genaue Bezifferung der besteuerten Anlagefonds zu. Und schliesslich gibt es durchaus viele ehrliche Steuerzahler, die ihre Auslandvermögen in ihrem Steuerdomizilland deklarieren. Auch über diese Meldungen aus der Schweiz an die zuständigen Steuerämter existieren keine zugänglichen Statistiken.

Für Steuerhinterziehung lassen sich von ausländischen Privatanlegern nur noch vereinzelte Anlageinstrumente nutzen. Dazu gehören Anleihen, die vor dem 1. März 2001 ausgegeben wurden (grandfathering), Fonds mit weniger als 25 Prozent Festverzinslichen, Fonds ohne Verrechnungssteuerabzug und allenfalls juristische Personen.

Schweizer Aktiengesellschaften eignen sich nicht für Steuerhinterziehung, da diese in der Schweiz steuerpflichtig wären und auch Kapitalgewinne versteuern müssten, was für Privatanleger nicht der Fall ist. Kapitalgewinne können nicht mit einer Verrechnungssteuer erfasst werden.

 

 

 

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