Die US-Finanzmarktaufsicht weist Vorstösse der UBS gegen ehemalige Angestellte zurück. Die restlichen Klagen lässt die Grossbank von sich aus fallen.

Vor gut einem halben Jahr hatte das Wertschriftenhaus Jefferies bei der UBS zum grossen Raubzug angesetzt. Insgesamt wurden 36 Mitarbeiter von der Schweizer Grossbank abgeworben. Darunter auch ein Team für Algorithmic-Trading rund um Jatin Suryawanshi.

Daraufin klagte die UBS gegen Suryawanshi sowie gegen seine Kollegen Partha Sarkar und Sanjay Girdhar. Sie wurden wegen Entwendung von Handelsgeheimnissen, unlauterem Wettbewerb, Vertragsbruch, Verstoss gegen treuhänderische Pflichten und weiterer angeblicher Missetaten vor Gericht gezogen.

Auch Gegenklage abgewiesen

Inzwischen sind jedoch alle Klagen entweder vom Gericht zurückgewiesen oder von der UBS fallen gelassen worden. Im Rechtsstreit gegen die Jefferies-Angestellten passiert also rein gar nichts – kein Vergleich, kein Schadensersatz, keine gerichtliche Verfügungen.

Das grösste Anliegen der UBS hatte bei der Klage gegen Sarkar gelegen. Ihm hat die Bank vorgeworfen, dass er Code zum Algorithmic-Trading von der Bank entwendet habe. Diesen soll er sich auf seine private E-Mail-Adresse gesendet und bei Jefferies wieder verwendet haben, lauteten die Anschuldigungen der UBS gemäss «Traders Magazine».

Im Gegenzug gingen auch die drei Angeklagten in zwei Vorstössen gegen die UBS vor Gericht. Auch diese Anträge sind von der FINRA zurückgewiesen worden.

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