Mit einer neuen Vorlage soll die Lex Koller verschärft werden. Dies würde nicht abschätzbare Regulierungskosten nach sich ziehen und der Schweizer Wirtschaft schaden, warnt Lukas Hetzel von der Bankiervereinigung.

Lukas Hetzel 134Lukas Hetzel ist Leiter Immobilien- und Konsumregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg)

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (kurz Lex Koller) schränkt den Grundstückserwerb in der Schweiz durch Ausländerinnen und Ausländer ein. Dies, um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern. Das Gesetz wurde seit seiner Entstehung in den 50er Jahren mehrmals revidiert und ist in seiner heutigen Form ausgereift und auf vielfältige Bedürfnisse anwendbar.

Vorgeschlagene Verschärfung der Lex Koller

Ich erinnere mich gut an die Sommersession 2014, als der Ständerat zwei von Nationalrätin Jacqueline Badran (SP) eingebrachte Motionen zur Verschärfung der Lex Koller ablehnte. Die SP-Nationalrätin wollte unter anderem ausländischen Unternehmen den Kauf einer Büro- oder Gewerbeliegenschaft in der Schweiz durch eine Bewilligungspflicht massiv erschweren. Trotz einem deutlichen parlamentarischen Nein zu diesen Motionen kündigte SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga damals an, eine neue Revisionsvorlage vorzulegen.

Knapp drei Jahre nach dieser medienwirksamen Ankündigung eröffnete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 10. März 2017 tatsächlich die lange angekündigte Vernehmlassung zur Revision der Lex Koller. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Revision in erster Linie der Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Antonio Hodgers (Grüne) aus dem Jahr 2011 dienen soll. Das Postulat zielt darauf ab, Staatsangehörigen aussereuropäischer Länder den Zugang zu Genossenschaftswohnungen zu erleichtern.

Zuckerbrot und Peitsche?

In der Vorlage des EJPD werden unter anderem allerdings auch sogenannte Erweiterungsoptionen der Lex Koller zur Diskussion gestellt. Diese stimmen inhaltlich im Wesentlichen mit den zwei abgelehnten Motionen von Nationalrätin Badran überein. Dieses Vorgehen erstaunt mich: Einerseits soll Staatsangehörigen aus nichteuropäischen Ländern der Zugang zu kostengünstigem Wohnraum ermöglicht werden. Andererseits soll aber einer potentiell finanzkräftigen Gruppe ebenfalls nichteuropäischer Staatsangehöriger der Zugang zum Schweizer Immobilienmarkt massiv erschwert werden.

Eine vom Bundesamt für Justiz (BJ) in Auftrag gegebene Regulierungsfolgen-Abschätzung von Fahrländer und Partner zeigt, dass die geplanten Erweiterungen der Lex Koller keinen Nutzen bringen. Dafür wären sie mit nicht abschätzbaren Regulierungskosten verbunden. Der Ausschluss ausländischer Käufer vom Immobilienmarkt schafft Rechtsunsicherheit, eine Beeinträchtigung der Investitionstätigkeit in Immobilien ist zu erwarten. Was man sich davon aber nicht erhoffen kann, ist eine Entspannung auf den Mietermärkten.

Nicht nachvollziehbar

Die Bewilligungspflicht schränkt den Erwerb von Büro- und Geschäftsliegenschaften ein und verschlechtert die Standortattraktivität der Schweiz auf unnötige Art und Weise. Die Ansiedlung neuer Unternehmen würde erschwert und bestehende Unternehmen könnten infolge ihrer eingeschränkten Handlungsfähigkeit abwandern. In ihrer Stellungnahme befürchtet die Schweizerische Bankiervereinigung meiner Meinung nach zu Recht, dass Arbeitsplätze gefährdet werden und mehr Bürokratie sowie Wertverluste für Pensionskassen drohen.

Für mich ist das Vorgehen des Bundesrates in diesem Zusammenhang politisch kaum nachvollziehbar. Denn die Regulierungsfolgen-Abschätzung von Fahrländer und Partner zeigt deutlich, dass für eine erneute Verschärfung der Lex Koller keine sachliche Notwendigkeit besteht. Die vorgeschlagene Revision wäre mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden. Das würde nicht nur dem Immobilien- und im Kapitalmarkt schaden. Sondern ganz allgemein dem Wirtschaftsstandort Schweiz.