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Warum Marcel Ospel nicht angeklagt werden kann PDF Drucken Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlen
Freitag, den 19. Februar 2010 um 15:55 Uhr

Die Staatsanwaltschaft leitet gegen die frühere UBS-Führung kein Verfahren ein. Der Grund dafür ist so offensichtlich, dass er nie beschrieben wurde.

Die Empörung ist immer noch gross darüber, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft bereits zweimal erklärt hat, am 15. Dezember und dann jüngst am 17. Februar zur zweiten Eingabe der SP noch einmal, dass sie rund um das grenzüberschreitende Geschäft der UBS mit Privatkunden aus den USA keine genügenden Anhaltspunkte zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die einstige Spitze der Grossbank UBS gefunden hat.

Die anderen Bankchefs machten es auch

«NZZ Online» kam aufgrund von Recherchen zum Schluss, dass der eigentliche Grund für das Nichteintreten der Staatsanwaltschaft so offensichtlich ist, dass er in den bisherigen Diskussionen erst angetönt, aber noch nie detailliert beschrieben wurde.

Weil die Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder Urkundenfälschung zum ausschliesslichen Nachteil des amerikanischen Fiskus nach Schweizer Recht nicht strafbar ist, gibt es eigentlich nur noch eine einzige Chance, die UBS-Spitze nach Schweizer Strafrecht für ihr Verhalten rund um das amerikanische Offshore-Geschäft in die Verantwortung zu nehmen.

Die Grossbank hatte bewusst in Kauf genommen, dass ihr grenzüberschreitendes Privatkundengeschäft amerikanisches Recht verletzt. Um ein Strafverfahren in der Schweiz gegen die einstige Spitze einleiten zu können, müsste bewiesen werden, dass nur die UBS das so machte – und ein «umsichtiger Geschäftsmann», so die Definition des hierfür relevanten Art. 158 des Strafgesetzbuches rund um die ungetreue Geschäftsbesorgung, sprich die Chefs von anderen Schweizer Banken, davon in jedem Fall abgesehen hätten.

Schweizer Bankenalltag

Diese Beweisführung ist nicht möglich. Denn das bisherige Schweizer Erfolgsmodell des Offshore-Privatkundengeschäfts mit seiner Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ist seit vielen Jahrzehnten Schweizer Bankenalltag. Und es wird von den einheimischen Banken, wenigstens bis zu den nun heftigst geführten Diskussionen rund um das Bankgeheimnis, auch offen praktiziert.

Lesen Sie weiter auf diesem Link.

 

 

 

 


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