Breitet sich ein weiteres britisches Finanzinstitut in der Schweiz aus? Die Barclays Group soll Ausbaupläne für ihr Investmentbanking in Zürich hegen.

Dass die britische Barclays-Gruppe derzeit zu den expansivsten Banken der Welt gehört, ist ein offenes Geheimnis. Offenbar will Barclays Capital nun auch im Franken-Handel zu einem wichtigeren Player werden. Wie das deutsche «Handelsblatt» unter Berufung auf Finanzkreise meldet, soll die Handels-Abteilung von Barclays Capital in Zürich innert Wochen von 35 auf 50 Personen aufgestockt werden.

Dabei sollen sich die Händler aufs Geschäft mit dem Franken konzentrieren. Das Management der britischen Investment-Bank glaubt also an eine steigende Bedeutung der Schweizer Währung – zugleich wolle Barclays aber auch die Schwäche der UBS ausnützen, meldet das «Handelsblatt» weiter. Ähnliches meldet inzwischen auch «Dow Jones»: Laut Eingeweihten wolle BarCap die Dominanz von Credit Suisse und UBS im Franken-Handel brechen.

Allerdings hat Barclays derzeit in der Schweiz keine einschlägigen Stellen ausgeschrieben. Insgesamt neun Stellen offeriert die Bank derzeit online, und zwar alle bei Barclays Wealth in Genf.

Ab in die Schweiz? Nicht alle sind begeistert

Sollte sich der Ausbau in Zürich also bewahrheiten, so wäre dies ein anders gelagerter Fall: In den letzten Monaten verlagerten diverse britische Finanzunternehmen Personal und Büros in die Schweiz, um so den gestiegenenen Spitzensteuersätzen in Grossbritannien zu entfliehen – darunter die grossen Hedge-Funds Brevan Howard und Blue Crest. Gegen 50 kleinere Finanzinstitute sollen bislang neue Zelte in der Schweiz aufgeschlagen oder zumindest einen Teil ihrer Operationen hierher verlagert haben.

Allerdings gibt es auch Widerstand. Die Brokerfirma Tullet Prebon offerierte ihren 950 britischen Angestellten in den letzten Monaten weitreichende Möglichkeiten, den Arbeitsplatz nach Genf oder Zürich zu verschieben. Wie die Londoner «Times»gestern meldete, greifen die Mitarbeiter aber nur zögerlich zu.

Dazu trägt bei, dass die Steuerflucht zunehmend erschwert wird. So entschied letzten Monat ein Appelationsgericht den Fall eines Unternehmers, der bereits in den Siebzigerjahren ausgewandert war: Obwohl sich der Mann weniger als 91 Tage in Grossbritannien aufhält, sei er steuerpflichtig, so das Urteil. Denn das «Gravitätsfeld seines Lebens und seiner Interessen» befinde sich immer noch im Vereinigten Königreich.

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