Die Stiftung ist an der UBS-GV gegen den Vergütungsbericht, gegen die Entlastung der Organe und gegen die Neuwahl von Wolfgang Mayrhuber in den VR.

Die Ethos Stiftung wird an der Generalversammlung der UBS vom 14. April 2010 gegen den Vergütungsbericht stimmen. Dieser weise wesentliche Mängel auf und respektiere die Best Practice nicht, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Insbesondere werde das Vergütungssystem, wie es der letzten UBS-Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt wurde, nicht eingehalten.

Ethos stimmt auch gegen die Entlastung der Organe, da diese die Verantwortung für die beträchtlichen Verluste der letzten Jahre tragen. Schliesslich wird Ethos der Wahl von Wolfgang Mayrhuber in den Verwaltungsrat nicht zustimmen, da der Kandidat bereits vier Verwaltungsratsmandate bei börsenkotierten Unternehmen neben seiner CEO-Funktion bei Lufthansa innehat.

Neuer Aktienplan nicht Best Practice

Aus der Berichterstattung der UBS gehe hervor, dass der Verwaltungsrat dieses System nicht respektiert, schreibt Ethos weiter. Im Jahr 2009 wurde neben dem bestehenden Bonusplan und dem langfristigen Beteiligungsplan ein zusätzlicher Plan zur Aktienzuteilung eingeführt.

Der neue Aktienplan halte sich zudem nicht an die Grundelemente der Best Practice: Er sehe eine garantierte, minimale Aktienzuteilung unabhängig von der erbrachten Leistung vor. Zusätzlich wurden die Regeln für die Bonuszuteilung stark aufgeweicht. Diese erlauben neu eine sofortige Barzahlung von sechzig Prozent des Bonus anstatt von ursprünglich nur 33 Prozent.

Eindeutige Mängel

Das neue Vergütungssystem von UBS widerspiegle die Lehren aus der Vergangenheit nicht. So verdient das bestbezahlte Geschäftsleitungsmitglied, der Co-CEO der Investmentbank in den USA, 13,2 Millionen Franken. Von diesem Salär würden 95 Prozent auf die variable Vergütung entfallen.

Dies bedeute, dass der Manager 680’000 Franken als Fixsalär und 12,5 Millionen Franken in Form von Bonus und langfristigen Beteiligungen erhielt. Dies, obschon die UBS-Investmentbank einen Verlust von sechs Milliarden Franken ausweisen musste. Damit würden eindeutige Mängel des aktuellen Vergütungssystems zutage treten, erklärt Ethos.

Keine Entlastung der Organe - Nein zu Mayrhuber

Ethos empfiehlt weiter, die Entlastung der Führungsorgane für die Jahre 2007, 2008 und 2009 zu verweigern. Die Gründe: Der Verwaltungsrat trage einen erheblichen Teil der Verantwortung für die grossen Verluste der Vergangenheit genauso wie für die nach wie vor juristisch unstabile Lage der Bank. Ausserdem verzichte die UBS darauf, ehemalige Verantwortliche gerichtlich zu belangen.

Ethos wird auch der Wahl von Wolfgang Mayrhuber in den Verwaltungsrat von UBS nicht zustimmen, da er neben seiner CEO-Funktion bei Lufthansa bereits vier wichtige Verwaltungsratsmandate bei börsenkotierten Unternehmen in Deutschland und den USA inne habe: BMW, Munich Re, Fraport und Heico Corp.

Die vollständige Ethos-Analyse zur UBS-GV unter diesem Link.

 

 

 

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