Ein Fixed-Income-Banker wurde 2007 entlassen und sollte einen Goldenen Fallschirm von mehr als 10 Millionen erhalten. Das war ihm zu wenig.

Raphael_GeysRaphael Geys (Bild) war bis November 2007 Managing Director im Fixed-Income-Bereich des französischen Finanzkonzerns Société Générale.

Dann wurde er auf Grund der Krise entlassen.

 

Als Abgangsentschädigung bot man ihm umgerechnet 11,5 Millionen Franken an. Das lehnte er ab. Er erklärte, man habe ihn entlassen, weil er «zu erfolgreich» gewesen sei. Die Bank hätte ihm nämlich auf Grund seines Arbeitsvertrags wesentlich höhere Boni zahlen müssen.

Abfindung falsch berechnet

Raphael Geys, der einst auch bei der UBS und bei Merrill Lynch gearbeitet hatte, argumentiert weiter, dass er die Erträge in seiner Abteilung innerhalb von drei Jahren auf umgerechnet 640 Millionen Franken verdoppelt hatte.

Weiter erklärte er, die Bank habe seine Abfindung falsch berechnet, indem sie ignoriert habe, dass ihm selbst nach einem Austritt noch erfolgsabhängige Zahlungen zustünden.

Société Générale nicht einverstanden

Nun hat ein Gericht in London entschieden, dass Raphael Geys im Recht ist und ihm eine Abgangsentschädigung von umgerechnet bis zu 18 Millionen Franken zusteht.

Allerdings muss der genaue Betrag noch unter den beiden Parteien ausgemacht werden. Die Société Générale hat allerdings bereits angekündigt, den Fall an das nächsthöhere Gericht weiterzuziehen.

 

 

 

 

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