Nach Ablehnung der Decharge für 2007 fordert die Ethos Stiftung vom aktuellen UBS-VR, die Ex-Verantwortlichen zivilrechtlich zu belangen.

Die heutige Generalversammlung von UBS lehnte die Decharge der Organe für das Jahr 2007 ab (45,9 Prozent dafür, 52,8 Prozent dagegen, 1,3 Prozent Enthaltungen).

Von dieser Entscheidung sind unter anderem Marcel Ospel, Peter Kurer, Peter Wuffli und Marcel Rohner betroffen. Ethos verlangt nun vom UBS-Verwaltungsrat, die ehemaligen Verantwortlichen zivilrechtlich zu belangen.

Auf Entscheid zurückkommen

Die damalige UBS-Führung trage die wesentliche Verantwortung für die massiven Verluste der Bank im Zusammenhang mit spekulativen Geschäften im US-amerikanischen Subprime-Markt und den rechtlichen Auseinandersetzungen betreffend der Nichteinhaltung US-amerikanischer Steuergesetze, schreibt Ethos.

Dominique Biedermann, Direktor der Ethos Stiftung, zum heutigen Entscheid der Generalversammlung: «Wir verlangen vom Verwaltungsrat von UBS, dass er auf seine Entscheidung zurückkommt und die ehemaligen Verantwortlichen zivilrechtlich belangt.»

Distanzierung von der Vergangenheit

Mit diesem Schritt solle sich die heutige UBS-Führung klar von der Vergangenheit distanzieren. Dies sei ein unerlässlicher Schritt, um das Vertrauen der Kundschaft und der Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugewinnen, so Biedermann weiter.

 

 

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