Die Swatch Group hat beim Zürcher Betreibungsamt eine Forderung eingereicht. Es geht um Absolute-Return-Anlagen, die der Uhrenkonzern bei UBS getätigt hat.

 

Konkret eingereicht wurde die Betreibung von The Swatch Group Finance in Luxemburg. Konzern-Sprecherin Beatrice Howald bestätigt gegenüber finews.ch den Schritt: «Es ist richtig, dass die Swatch Group im April 2009 in Bezug auf bei der UBS getätigte Geldanlagen eine Betreibung über 30 Millionen Franken eingeleitet hat. Die Swatch Group ist im Moment im Gespräch mit dem neuen Management der Bank zum Thema.»

Swatch.Betr

Konkrete Angaben über den Fall wollen weder die Swatch Group noch die UBS machen. Zwei mögliche (Fehl-)Anlagen führten bislang meist zu derartigen Differenzen zwischen Grossbanken und Industrieunternehmen: Entweder ging es um Anlagen in Dachfonds, welche wiederum ins Madoff-System investierten (dazu «UBS: Angriff von Dassault»). Oder aber – häufiger – drehte sich solch ein Streit um Anlagen in Absolute Return Funds.

Swatch-Konzernchef Nick Hayek bestätigte gegenüber der «NZZ am Sonntag», dass Swatch mit UBS-Absolute-Return-Fonds Verluste erlitten hatte: «Die Bank machte falsche Versprechungen».

Begehren im April 2009 eingereicht

Eingereicht wurde das Betreibungsbegehren von Swatch am 24. April 2009, die UBS erhob Rechtsvorschlag. Dies bedeutet, dass die Bank den Betreibenden auf den gerichtlichen Weg verweisen will.

Die Swatch Group wies für 2008 Verluste von 163 Millionen Franken aus dem Geschäft mit handelbaren Wertschriften und Derivaten aus.

Patron Hayek als Kritiker gewisser Investment-Methoden

Pikant wird der Streit, weil sich Swatch-Gründer Nicolas G. Hayek zuvor schon mehrfach dezidiert gegen die Investment-Methoden der Grossbanken ausgesprochen hat: Er ist einer jener Vertreter des Industriestandorts Schweiz, die sich entschlossen für eine neue Kultur am Finanzplatz Schweiz engagieren.

Auf dem Titelblatt des Swatch-Geschäftsberichts 2008 prangte der Satz: «Warning! This publication is not recommended for the acrobats and jugglers in today's financial circus».

Prozesstaktische Gründe?

Unter Verweis aufs Bankgeheimnis möchte sich die UBS nicht zum Fall äussern.

Grundsätzlich schreibt Sie: «Die Höhe aller Betreibungen gegen eine juristische Person hat keinerlei Aussagekraft über effektiv vorhandene oder rechtlich durchsetzbare Forderungen gegenüber dieser juristischen Person. Vielfach werden Betreibungen aus prozesstaktischen Gründen, z.B. zur Verjährungsunterbrechung, benutzt.»

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