Wie erwartet verzichtet die UBS auf Klagen gegen ihre ehemalige Führung. Die Erfolgschancen einer Klage werden als ungewiss eingeschätzt.

Mit der heutigen Veröffentlichung des UBS Transparanzberichts schliesst sich die Grossbank der Beurteilung ihres Gutachters an und unterlässt rechtliche Schritte gegen ihre ehemalige Führung.

Der Entscheid ist wenig überraschend, eine mögliche Klage wurde wohl nur aufgrund des öffentlichen Drucks, vor allem im Anschluss an die unterlassene Decharge der Unternehmensführung für das Jahr 2007 an der GV im April, in Erwägung gezogen.

Angst vor Geld- und Imageverlust

Die UBS-Verwaltungsrat argumentiert nun, dass die Erfolgschancen einer Klage ungewiss und mit hohen Kosten über mehrere Jahre hinweg verbunden seien. Zudem führe eine solche Klage zu Negativschlagzeilen. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Bank an der Wiederherstellung ihres Image arbeite, sei dies eher hinderlich.

Des Weiteren würde eine Klage gegen ihre ehemalige Führung die Position der UBS in hängigen Rechtsverfahren schwächen. Dies unabhängig davon, ob die UBS mit ihrer Klage Erfolg hätte oder nicht.

Im Sinne des Gutachters

Die Grossbank stützt sich bei ihrer Entscheidung auf externe Gutachten. Für die juristischen Fragen stand ihr hierbei Peter Forstmoser, emeritierter Professor an der Universität Zürich, zur Seite. Dieser kommt zum Schluss, dass Verantwortlichkeitsklagen gegen einzelne Organe zwar vertretbar wären, in Anlehnung an die Gesellschafts- und Aktionärsinteressen sieht er es aber als geboten, dass der Verwaltungsrat von einem solchen Schritt ablässt.

Eine eingehende Erklärung der UBS finden Sie im Transparenzbericht auf den Seiten 53–62.

 

Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
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