Die Bank räumte vor dem US-Senat Fehler ein, wehrt sich aber gegen Zwangsmassnahmen, die Mitarbeiter strafrechtlich in Gefahr bringen.

In seinem Eröffnungsplädoyer ging UBS-Manager Mark Branson ohne Umschweife zur Sache. Er sagte: «Herr Vorsitzender (Carl Levin), wir bedauern unsere Verstösse gegen das US-Recht sehr. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass das, was sich in einem kleinen Teil unseres Geschäfts ereignet hat, nicht die Unternehmenskultur und Werte der weltweit 78‘000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UBS widerspiegelt. Diese Mitarbeiter, darunter über 25‘000 Beschäftigte hier in den USA und in etwa ebenso viele in der Schweiz, haben sehr darunter gelitten, dass die Reputation ihres Unternehmens Schaden genommen hat. Dies belastet mich ebenso sehr wie die Tatsache, dass die Schweiz aufgrund des Verhaltens der Bank international in die Kritik geraten ist.»

Weiter ging Branson auf die Zivilklage ein, die zuletzt von den amerikanischen Steuerbehörden angestrengt wurde. Diese zielt darauf ab, die UBS zur Veröffentlichung von Namen und Kontoinformationen von Tausenden von US-Kunden zu zwingen, die bei der Grossbank grenzüberschreitende Konten in der Schweiz unterhielten. Nach schweizerischen Recht ist es der UBS allerdings untersagt, in der Schweiz befindliche Informationen herauszugeben.

Auflagen nun so weit wie möglich erfüllt

Vor diesem Hintergrund erklärte Branson: «Wir haben über Monate hinweg keine Kosten und Mühen gescheut, um in den USA befindliche Informationen zu sammeln und beizubringen. Es handelt sich dabei um Informationen, die wir der IRS weiterleiten konnten, ohne geltendes Schweizer Recht zu verletzen, und in diesen Bemühungen lassen wir nicht nach. Diese Schritte wurden von uns eingeleitet, da wir die Behörden im Rahmen des «Summons» nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen wollen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass UBS inzwischen die Auflagen des Summons so weit wie möglich erfüllt hat, ohne ihre Mitarbeiter der Gefahr von strafrechtlichen Verfahren in der Schweiz auszusetzen.»

Gemäss Branson handle es sich dabei nun aber um einen Rechtsstreit zwischen der amerikanischen Steuerbehörde (IRS) und der Schweizer Regierung. Nach Meinung der UBS sollte dieser Streit mittels diplomatischer Gespräche zwischen den beiden Regierungen beigelegt werden. Er wies jedoch darauf hin, die IRS versuche, diese diplomatische Auseinandersetzung vor Gericht zu führen - ein aus Sicht der UBS weder produktives noch zweckdienliches Unterfangen.

Nur ein Ziel vor Augen

Abschliessend sagte Branson: «Die Bank hat nun alles getan, was in ihrer Macht steht, um die Auflagen des «John Doe Summons» zu erfüllen. Doch die UBS kann der IRS gegenüber keine Informationen offenlegen, die ihre Mitarbeiter ernsthaft der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung nach Schweizer Recht aussetzt.»

Mit Blick auf die eigene Organisation sagte Branson, jeder einzelne Mitarbeiter der Bank habe heute nur ein Ziel vor Augen: Die UBS wieder auf den Erfolgspfad zurückzuführen, die finanzielle Stabilität der Bank wiederherzustellen und die Probleme zu bewältigen, die in den USA verursacht worden seien.

Ungeachtet der Voten Bransons hat die US den Druck auf die UBS erhöht. Der Vorsitzende des Senatsausschusses zur Bekämpfung von Steuerparadiesen drohte der Bank, die Behörden würden bei allfälligem Widerstand gegen richterliche Entscheide erneut strafrechtlich gegen die UBS vorgehen.

Das gesamte Eröffnungsplädoyer von Mark Branson lässt sich auf diesem Link abrufen.

 

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