Das Recht auf Auskunftsverweigerung gemäss US-Verfassung steht einem ehemaligen UBS-Kunden nicht zu. Er muss seine Bankdaten vor Gericht veröffentlichen.

Eigentlich dürften US-Bürger laut dem fünften Zusatzartikel zur Verfassung fer Vereinigten Staaten vor Gericht jegliche Aussage verweigern, sollte diese zur Selbstbelastung werden. Im Verfahren eines UBS-Kunden, der von der US-Staatsanwaltschaft unter Verdacht steht und sich wegen Steuerhinterziehungsklagen vor Gericht verantworten muss, kann dieses Recht nicht zur Anwendung gebracht werden.

Dies hat ein US-Berufungsgericht gemäss der Nachrichtenagentur «Bloomberg» entschieden. Das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, beziehe sich nicht auf Auszüge von ausländischen Banken, haben die drei Richter entschieden. «Dies ist ein riesiger Sieg für die Regierung», kommentiert Steueranwalt Ed Robbins den Ausgang des Prozesses.

Denn in künftigen Fällen, bei denen US-Bürger der Steuerhinterziehung verdächtigt werden, wird dieser Fall als Präzedenzfall dienen und die Angeklagten können sich nicht mehr hinter dem fünften Zusatzartikel der Verfassung verstecken.

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