Der ehemalige Leiter des UK-Wealth-Management musste sich gegen Vorwürfe der britischen Regulatoren verantworten. In der Berufung setzte er sich durch.

Die UBS selber fungierte bei diesem Gerichtsfall nur als Zaungast. Sie zeigt sich nun aber hoch erfreut über das Urteil. «John Pottage und die UBS haben den Entscheid des Upper Tribunal zur Kenntnis genommen. Wir sind zufrieden mit dem Ergebnis, und dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist», liess die UBS-Pressestelle gegenüber finews.ch verlauten.

Dass die Grossbank stets an die Unschuld ihres Bankers geglaubt hat, ist anzunehmen, zumal der Banker «zu seinem eigenen Schutz» in die Schweiz geholt wurde, nachdem er in erster Instanz verurteilt worden war. Sein Anstellungsverhältnis hat die UBS auch nie gekündigt. Nach wie vor steht Pottage im Sold der UBS.

Berufung lohnte sich

Die britische Aufsichtsbehörde Financial Services Authority (FSA) hat John Pottage ursprünglich vorgeworfen, seinen Aufsichtspflichten nicht nachgekommen zu sein und wollte ihn entsprechend zu einer Busse von 100'000 Pfund verdonnern.

In einer ersten Instanz war Pottage sodann auch verurteilt worden. Er ging jedoch in Berufung.

Die nächste Instanz hat inzwischen das Urteil zugunsten des UBS-Bankers gekehrt. Pottage konnte kein Fehlverhalten in Compliance-Belangen nachgewiesen werden.

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