Die Diskussionen um Entschädigungsmodelle bei Banken hat die Glarner Staatsbank veranlasst, ihr Entschädigungs-reglement regelmässig zu überprüfen.

 

Es herrscht der Eindruck, dass eine Bank nach der anderen ihr Entschädigungsmodell einer Überprüfung unterzieht und unter dem Druck der öffentlichen Diskussion bereit ist, allenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Periodische Überprüfung

Jüngstes Beispiel ist die Glarner Kantonalbank. Der Verwaltungsrat unter dem Präsidium von Martin Leutenegger unterzieht in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat das Entschädigungsreglement für die Geschäftsführung der Bank.

Diese Überprüfung erfolgt periodisch, wie die Bank mitteilte. Sie passt das Reglement «bei Bedarf» zuhanden der nächsten Generalversammlung an.

Erstmals wurde das Reglement betreffend Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Glarner KB an der Generalversammlung im Mai 2010 genehmigt. Das Reglement wird periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst.

Landsgemeinde und Aktionäre reden mit

Seit der letzten Kantonalbanken-Gesetzesrevision an der Landsgemeinde 2009 genehmigte die Generalversammlung jeweils auf Antrag des Verwaltungsrats die Grundsätze und Bandbreiten der Entschädigungen der Geschäftsleitung.

Somit besteht eine Mitbestimmung des Aktionariats bei den Entschädigungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Das heute gültige Kantonalbankengesetz «entspricht diesbezüglich den modernsten Corporate Governance Anforderungen», konstatiert die Bank.

Die durch Verwaltungsrat und Regierungsrat gewonnenen Erkenntnisse der Reglementsüberprüfung werden zuhanden der Generalversammlung 2013 traktandiert.

 

 

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