Die Banker, die vor einem US-Gericht des Betrugs bei Gemeinde-Papieren angeklagt sind, werden von einem früheren Kollegen belastet. Der Zeuge hofft auf Strafmilderung.

Der ehemalige Arbeitskollege der Angeklagten Mark Zaino schilderte, wie Gary Heinz und Michael Welty einer Kontaktperson bei einem Tochterunternehmen der General Electric Hinweise für deren Gebote bei Gemeinde-Papieren gaben. Dies berichtet die Nachrichtenagentur «Bloomberg». Heinz, Welty sowie der ehemalige Co-Leiter der zuständigen Derivate-Gruppe Peter Ghavami sehen sich mit dem Vorwurf der «langfristigen Verschwörung und Absprache zum Betrug» konfrontiert, wie auch finews.ch berichtete.

Die Staatsanwaltschaft bat den Zeugen Mark Zaino, die Echtheit von 21 aufgezeichneten Telefonbändern zu bestätigen und ihren Inhalt zu explizieren. Unter den Gesprächen befanden sich auch Aufnahmen zwischen der Kontaktperson und ihm selbst. Zaino erläuterte den Geschworenen des Bundesgerichts in Manhattan insbesondere Einzelheiten dreier manipulierter Anleiheemissionen; die Emittenten waren Puerto Rico, Massachusetts Educational Financing Authority sowie ein Wohnbauprojekt im Bundesstaat Rhode Island.

Zaino wusste Bescheid

Er selbst sei massgeblich an dem Massachusetts-Projekt beteiligt gewesen und habe ebenfalls mit der Kontaktperson zu tun gehabt. Heinz hätte ihn zudem aufgefordert, diese Transaktion einfach zu vergessen und Lügen aufzutischen.

Zaino gab an, er sei an den anderen Abschlüssen nicht direkt beteiligt gewesen, wisse aber darüber Bescheid, da die Kollegen ihre Arbeit miteinander besprochen hätten. «Ich habe die Transaktionen, mit denen ich beschäftigt war, regelmässig mit dem Co-Leiter Ghavami besprochen», sagte Zaino. Auch mit Welty und Heinz habe er sich regelmässig beraten.

Es drohen 35 Jahre Haft

Zaino hat schliesslich dargelegt, er habe sich in drei Anklagepunkten für schuldig erklärt. Er sage nun aus in der Hoffnung, in seinem Verfahren, in dem die Strafzumessung noch aussteht, eine tiefere Haftstrafe zu erhalten. Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Haftstrafe von bis zu 35 Jahren vor.

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