Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil der FINMA, dass die Bank am Bellevue im Übernahmekampf um Sia Abrasives gegen das Börsengesetz verstossen habe.

Die Richter in Bern bestätigten die Einschätzung der Finanzmarktaufsicht FINMA, dass die Bank am Bellevue im Jahr 2008 das Gebot der Einwandfreien Geschäftsführung verletzt hat. Sie beurteilten auch die Drohung der FINMA als angemessen, der Bank die Lizenz zu entziehen, wie die Tageszeitung «Le Temps» berichtete.

Im Frühling 2008 hatte die Bank dem Industriellen Giorgio Behr geholfen, heimlich eine Beteiligung von über 20 Prozent am Ostschweizer Schleifmittelhersteller aufzubauen.

Erneuerte Bankführung

Die FINMA hatte ihre Untersuchung im März 2011 mit einem strengen Urteil abgeschlossen, dass es sich beim Aufbau der Position im Verborgenen um eine konzertierte Aktion einer Gruppe gehandelt und die Bank dabei eine zentrale Rolle gespielt hatte.

Die Klage gegen Behr wurde im Mai 2011 fallen gelassen. Der zahlte 1 Million Franken. Seit Anfang 2012 darf die Bank auch wieder neue Kunden akquirieren. Sie hatte zuvor auf Geheiss der FINMA ihre Geschäftsabläufe und internen Kontrollmechanismen überarbeitet. Mit Martin Bisang verliess zudem im Frühjahr der letzte Mitgründer die Bank.

Bank schickt sich ins Urteil

Mit dem Rekurs ans Bundesverwaltungsgericht wollten die Verantwortlichen die Reputation der Bank und ihre eigene Ehre retten. ergeblich, wie sich im Urteil von dieser Woche zeigte.

Trotz der erneuten Massregelung will die Bank am Bellevue das Verfahren nicht ans Bundesgericht weiter ziehen. «Wir haben die Hoffnung verloren. Heute ist das Ende dieser Geschichte», sagte ihr Finanzchef Daniel Koller gegenüber «Le Temps».

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