Der Umsetzungsaufwand für die geplante Abgeltungssteuer ist enorm. Darum müssen sich Finanzhäuser mit wenigen betroffenen Kunden fragen, ob sie diese halten wollen.

Jurg_BirriVon Jürg Birri, Head of Legal bei KPMG in der Deutschschweiz

Vor dem Hintergrund der politischen Debatte – nun vor allem in Deutschland – ist noch immer völlig unklar, ob das Steuerabkommen mit Deutschland tatsächlich am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird.

Demgegenüber ist anzunehmen, dass die Steuerabkommen mit Österreich und Grossbritannien wie geplant am 1. Januar 2013 in Kraft treten werden. In Grossbritannien ist das Abkommen im politischen Prozess bereits abgesegnet worden.

Paradigmenwechsel im Private Banking

Diese Steuerabkommen, welche insbesondere die Regularisierung bisher unversteuerter Vermögenswerte und die Besteuerung künftiger Vermögenserträge und Kapitalgewinne sicherstellen, sind als Teil des schon vor längerer Zeit in Gang gekommenen Paradigmenwechsels im Private Banking zu sehen.

Die Banken haben erkannt, dass nur die Weissgeldstrategie eine nachhaltige und langfristig erfolgsversprechende Strategie ist. Die Steuerabkommen ermöglichen eine solche Weissgeldstrategie; es wird eine Besteuerung von Kapitaleinkünften sichergestellt, wobei die finanzielle Privatsphäre der Kunden durch die Möglichkeit der Besteuerung durch die anonym erhobene Abgeltungsteuer nicht beinträchtig wird.

Herausforderungen für die Banken

Banken mit Kunden aus den Abkommensstaaten müssen in oft aufwendigen Prozessen die betroffenen Kunden und Vermögenswerte analysieren. Dies stellt die Banken auch dort vor besondere Herausforderungen, wo Kunden über Vermögensverwaltungsstrukturen investiert sind, bei denen die von den Abkommen nutzungsberechtigen Personen nicht ohne weiteres ersichtlich sind. Häufig muss diese Analyse in einem manuellen und zeitaufwendigen Verfahren durchgeführt werden.

Eine grosse Schwierigkeit bei der Umsetzung der Steuerabkommen besteht ausserdem darin, dass mit diesen das jeweilige Wertpapiersteuerrecht des Domizilstaats der Kunden übernommen werden muss. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise für Kunden in Deutschland Kapitalgewinne nach anderen Regeln berechnet werden als für Kunden mit Domizil in Grossbritannien. Auch die anzuwendenden Steuersätze sind je nach Domizil des Kunden unterschiedlich.

Externe Berater gefragt

Diese komplexe Umsetzung bindet umfangreiche interne Ressourcen der Banken und verlangt häufig nach dem Einsatz von externen Beratern in den Bereichen Steuern, Bankprozesse und Informatik. Nicht nur die eigentliche Umsetzung ist zeitintensiv; auch die künftige Betreuung von Kunden mit Domizil in den Vertragsstaaten wird aufwendiger.

Diese Kunden erwarten künftig, dass bei der Wahl der Anlageprodukte die Besteuerung in ihrem Domizilstaat berücksichtigt wird. Dazu müssen die Anlageprodukte noch vermehrt auf deren steuerliche Eignung geprüft und die Bankmitarbeiter geschult werden, damit sie die Kunden auch in dieser Hinsicht beraten können.

Grosser Zeitdruck

Die Implementierung der Steuerabkommen muss durch die Banken unter grossem Zeitdruck und Unsicherheit erfolgen. Die Wegleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, welche viele Details zur Umsetzung der Steuerabkommen enthält, besteht beispielsweise erst als Entwurf.

Auf Grund des Umsetzungsaufwandes, der Anpassung der Prozesse, der Information der Kunden und der Schulung der Mitarbeiter können die Banken aber mit der Anpassung ihrer Systeme und Prozesse nicht zuwarten, bis die finale Wegleitung publiziert ist. Dies führt bei Banken auch zu internen und externen Kosten, obwohl sie nicht wissen, welche Abkommen sie in welcher Form werden umsetzen müssen.

Kleinere Finanzinstitute besonders betroffen

Der Umsetzungsaufwand und die damit zusammenhängenden Kosten sind nur beschränkt von der Anzahl der betroffenen Kunden abhängig. Dies bedeutet, dass kleinere Finanzinstitute mit wenigen betroffenen Kunden einen verhältnismässig hohen Aufwand haben.

Die IT-Systeme der Banken müssen beispielsweise unabhängig davon an die Anforderungen der Steuerabkommen angepasst werden, ob nur 100 oder 1'000 Kunden betroffen sind, wobei der jeweilige Anpassungsaufwand in beiden Fällen in etwa identisch sein dürfte.

Kunden noch halten?

Finanzinstitute mit wenigen betroffenen Kunden müssen sich somit die Frage stellen, ob sie diese Kunden halten wollen. Der Entscheid, sich von Kunden zu verabschieden, ist kurzfristig mit Verlusten von betreuten Kundenvermögen verbunden, kann sich jedoch mittelfristig finanziell bezahlt machen.

Der Entscheid, künftig keine betroffenen Kunden zu betreuen, hat jedoch auch zur Folge, dass sich die Bank künftig von bestehenden Kunden, welche in einen Abkommensstaat umziehen, trennen muss.

Vereinfachungen für kleinere Finanzinstitute

Für viele Finanzinstitute mit relativ wenigen betroffenen Kunden ist es nicht nötig, sich von sämtlichen dieser Kunden zu trennen. Die Steuerabkommen lassen den Banken einen gewissen Spielraum für Vereinfachungen, welche Banken allenfalls erlauben, auch wenige betroffene Kunden künftig weiter zu betreuen.

Eine Vereinfachungsmöglichkeit kann sein, dass bei der Besteuerung künftiger Erträge nur die Variante Meldung angeboten wird. Dies hätte zur Folge, dass sämtliche Kunden der jeweiligen ausländischen Steuerbehörde offengelegt werden. Entsprechend müsste die Bank nicht fortlaufend die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträgen und -gewinnen berechnen und abführen, sondern nur einmal im Jahr eine Meldung erstatten.

Konsolidierungsprozess beschleunigt

Die Steuerabkommen sind trotz des hohen Umsetzungsaufwandes ein unabdingbares Instrument zum Übergang in die neue Welt des Private Banking. Diese neue Welt zeichnet sich dadurch aus, dass die Kunden ihren Steuerpflichten nachkommen und die Banken die in- und ausländischen Rechtsvorschriften einhalten.

Bei vielen Finanzinstituten hat dieser Übergang unabhängig von den Steuerabkommen bereits eingesetzt. Die Steuerabkommen werden auch den Konsolidierungsprozess auf dem Bankenplatz Schweiz weiter fördern.

Kleinere Banken müssen sich überlegen, ob sie die weiter steigenden Kosten für die Umsetzung von steuerlichen und regulatorischen Anforderungen alleine tragen können oder sich nicht mit einem anderen Finanzinstitut zusammenschliessen sollten.

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