Das Finma-Verfahren zum Handelsverlust der UBS in London hat ergeben, dass das Risikomanagement der Investmentbank «schwerwiegende Mängel» aufwies.

Ohne diese Mängel wären nach Auffassung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) die betrügerischen Transaktionen des fehlbaren Händlers früher entdeckt worden, wie es in einem Communiqué vom Montag heisst.

Die Finma hat unmittelbar nach Bekanntwerden der nicht autorisierten Handelsaktivitäten präventive Massnahmen zur Begrenzung der operationellen Risiken der UBS angeordnet. Mit Abschluss ihres Verfahrens bestimmt sie eine unabhängige Drittpartei, welche die Umsetzung der Korrekturmassnahmen kontrolliert.

Ausserdem muss die UBS auf Geheiss der britischen Finanzmarktaufsicht eine Busse von 29,7 Millionen Pfund bezahlen.

Die wichtigsten Befunde der Finma

Die Finma kommt auf der Basis der Fakten zu folgenden Schlüssen:

  • Die direkten Vorgesetzten überwachten den ETF-Desk vor Ort mangelhaft. Die Beziehung zwischen Händler X und den direkten Vorgesetzten bzw. den internen Kontrollfunktionen basierte zu stark auf Vertrauen und zu wenig auf Kontrolle.
  • Die Frontoffice-Überwachungsinstrumente der direkten Vorgesetzten des ETF-Desks wiesen erhebliche Mängel auf und wurden nicht richtig eingesetzt.
  • Die Kontrollfunktionen verstanden die Handelsaktivitäten zu wenig und konnten so den ETF-Desk nicht kritisch herausfordern.
  • Die verschiedenen Kontrollfunktionen der UBS fügten ihre Informationen nicht zu einem Gesamtbild zusammen.
  • Die Einschätzung der operationellen Risiken basierte zu einem grossen Teil auf einer nur jährlich stattfindenden Selbstüberprüfung der Händler und internen Überwacher. Die Verbesserung dieses Prozesses war zwar seit Januar 2011 im Gang, wurde jedoch zu spät abgeschlossen.
  • Die Berichtserstattungswege und Verantwortlichkeiten waren unklar und führten zu Verwirrung.
  • Die Verlagerung der direkten Überwachung des ETF-Desks von London nach New York war schlecht umgesetzt und führte dazu, dass der Londoner Desk ab April 2011 nicht angemessen überwacht wurde.
  • Die UBS hat falsche Signale gesetzt, indem sie einem Händler, der offenkundig und mehrfach Compliance-Regeln verletzt hatte, markante Lohnerhöhungen und Boni gewährte und ihn sogar in ein Programm für Nachwuchsführungsleute aufnahm.

Die Sofortmassnahmen der Finma

Unmittelbar nach der Entdeckung der Handelsverluste verhängte die Finma bis auf Weiteres verschiedene präventive Massnahmen gegenüber der UBS:

  • Jede neue Geschäftsinitiative, die die UBS in der Investmentbank ergreifen will und die voraussichtlich die operationelle Komplexität erhöht, muss vorgängig von der Finma akzeptiert werden.
  • Die risikogewichteten Aktiven der Investmentbank der UBS unterliegen einer Obergrenze, die sich von 2012 bis 2015 kontinuierlich reduziert.
  • Die risikogewichteten Aktiven der Londoner Niederlassung unterliegen ebenfalls einer sich über die Jahre verringernden Obergrenze.
  • Die UBS-Investmentbank darf keine neuen Akquisitionen tätigen.

Die Korrekturmassnahmen der UBS

Seit dem Handelsverlust hat die UBS eine grosse Zahl organisatorischer Massnahmen eingeleitet, um Risikomanagement und Kontrollfähigkeiten zu stärken: Personelle Konsequenzen wurden gezogen, Kernprozesse in Front- und Backoffice angepasst und Schwächen in der Abwicklung von Handelsgeschäften adressiert. Diese und weitere Massnahmen sind in Umsetzung.

Die weiteren Massnahmen der Finma

Am 13. Dezember 2011 hat die Finma ihre Erwartungen an Kontrollumfeld zur Vermeidung unautorisierter Handelsaktivitäten in einer Mitteilung an die Marktteilnehmer konkretisiert. Die Finma prüft in ihrer Aufsichtstätigkeit, in welchem Masse die wichtigsten beaufsichtigten Institute diese Erwartungen erfüllen.

Die Umsetzung des Massnahmenpakets bei der UBS begleitet die Finma eng und ordnet folgende zusätzliche Massnahmen an:

  • Die FINMA setzt einen unabhängigen Untersuchungsbeauftragten ein um die Fortschritte und den Abschluss des Massnahmenpakets zu überwachen.
  • Nach Abschluss des Projekts hat eine Prüfgesellschaft im Auftrag der FINMA zu kontrollieren, ob die umgesetzten Massnahmen der UBS greifen.
  • Die FINMA prüft weiter, ob die Kapitalunterlegung der operationellen Risiken der UBS zu erhöhen ist.

Mit der Verfügung vom 21. November 2012 und dem heute veröffentlichten Bericht schliesst die Finma das formelle Enforcementverfahren ab, das sie am 16. Dezember 2011 gegen die UBS eröffnet hat.

Saftige Busse aus Grossbritannien

Koordiniert mit der Finma schliesst auch die britische Financial Services Authority (FSA) ihr Enforcementverfahren mit einer Busse in der Höhe von 29,7 Millionen britische Pfund an die UBS ab.

 

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