Während viele Banken US-Kunden aus Furcht nun ablehnen, will die Kaiser Ritter Partner Gruppe undeklarierte Vermögen in die Legalität überführen.

Die neu im Zürcherischen Zollikon gegründete Kaiser Ritter Partner Financial Advisors AG spezialisiert sich auf US-Kunden mit Vermögen in der Schweiz und in Liechtenstein. Sie nutzt dabei das Abkommen der Gruppe mit dem IRS (Internal Revenue Service) und verfügt beim IRS über eine eigene Anlaufstelle, um sogenannte «Voluntary Disclosures» (freiwillige Offenlegung) von nicht versteuerten Vermögen abwickeln zu können.

Die Zürcher Niederlassung ist Teil der Vaduzer Kaiser Ritter Partner Gruppe, zu der auch eine liechtensteinische Privatbank und eine Treuhandfirma gehören. Das Unternehmen wies heute in Zürich auf die Probleme und Risiken von nicht versteuerten US-Geldern auf Schweizer Bankkonten hin.

Kompetenzzentrum für Steuerkonformität

Auch hat sie bei der SEC (United States Securities and Exchange Commission) eine «Investment Advisor»-Bewilligung beantragt. Um Kunden mit Wohnsitz in den USA von der Schweiz aus betreuen zu können, bedarf es nach amerikanischem Recht einer SEC-Bewilligung. Bis heute verfügen nur wenige Schweizer Finanzinstitute darüber.

«Der Finanzdienstleistungssektor der Schweiz und Liechtensteins steht am Anfang einer neuen Ära», so Fritz Kaiser, Executive Chairman der Kaiser Ritter Partner Gruppe. «Wir wollen ein starkes Bankgeheimnis zum Schutze der Privatsphäre bewahren, müssen aber rasch international steuerkonforme Dienstleistungen anbieten. Unsere Gruppe hat die Weichen dazu bereits 2006 gestellt und ein Kompetenzzentrum für Steuerkonformität geschaffen. Heute muss sich jede Bank, jeder Rechtsanwalt und jeder Vermögensverwalter sehr schnell mit diesem Thema befassen, um nicht selbst straffällig zu werden.»

Wie funktioniert ein Selbstanzeige-Prozess?

Unter einem Voluntary-Disclosure-Verfahren wird ein Selbstanzeige-Prozess verstanden, der es dem Kunden ermöglicht, seine steuerliche Situation zu bereinigen, indem er seine gesamten, nicht erklärten Vermögensverhältnisse vollumfänglich und freiwillig offen legt.

Um vollumfänglich von den Vorteilen des Voluntary-Disclosure-Verfahrens profitieren zu können, darf gegen den Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme noch kein Steuerverfahren eingeleitet worden sein. Der Steuerpflichtige muss die entsprechende Buchhaltung für 6 Jahre in die Vergangenheit erstellen und die steuerpflichtigen Vorgänge umfassend und vollständig belegen.

Kein Kavaliersdelikt

Der Steuerpflichtige hat in der Folge die Steuerschuld plus Zinsen und Strafsteuern zu begleichen. «Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt», sagt Fritz Kaiser. Er empfiehlt den Kunden, die vom IRS angebotene Amnestie zu nutzen und dafür das Voluntary-Disclosure-Verfahren bis zum 23. September 2009 beim IRS einzuleiten.

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