Boni müssen zum langfristigen Denken anreizen, die Vergütungsstruktur muss ans Licht – und was ab nächstem Jahr für alle gilt, gilt für die UBS sofort.

Die Kernaussagen waren schon vorher bekannt: mehr Transparenz im Vergütungsbericht, langfristige Orientierung der Boni, Sonderregelung für die UBS bereits ab diesem Jahr. Jetzt hat die Aufsichtsbehörde – wie angekündigt – ihre Forderungen zu den Vergütungssystemen zur Anhörung gegeben und veröffentlicht.

«Die Finma verlangt», heisst es in der Ausschreibung, «dass die Kriterien zur Verteilung der variablen Vergütungen auf die einzelnen Unternehmensbereiche und Mitarbeitenden nicht kurzfristig orientiert sind.» Es solle verhindert werden, dass die Angestellten hauptsächilch auf Kennzahlen schielen, welche die eingegangenen Risiken nicht berücksichtigen.

«Aufgeschobene Vergütungen müssen während der Sperrfrist von mindestens drei Jahren im Wert schwanken können», fordert die Finma. «Bei negativem Geschäftsverlauf sollen überwiegend aufgeschobene variable Vergütungen zum Einsatz kommen». Umgekehrt sollen die Mitarbeiter nur dann von Wertsteigerungen profitieren, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Instituts verbessert.

Teil-Offenlegung der Vergütungsstruktur

Weiter will die Finma mit Transparenzpflichten die Marktdisziplin stärken. Die Finanzinstitute werden aufgefordert, ihre Vergütungspolitik in einem Vergütungsbericht gegenüber dem Markt offen zu legen. «Die vorgeschlagenen Vorschriften zur Transparenz gehen sowohl über die konkreten Initiativen auf internationaler Ebene als auch über die bisherigen Anforderungen des Schweizer Rechts hinaus», urteilt die Behörde. Neu verlangt die Finma beispielsweise eine summarische Offenlegung der Vergütungsstruktur für alle Mitarbeiter.

Allerdings gibt es eine Einschränkung der Transparenz: «Der vorgesehene Adressatenkreis der Publikation trägt der Eigentümerstruktur des Instituts Rechnung», so die Finma. Daraus kann man schliessen, dass sich etwa Privatbanken eine gewisse Diskretion bewahren können.

Ziel ist es, die Regeln ab Januar 2010 in Kraft zu setzen. Danach haben die Finanzinstitute ein Jahr Zeit, um ihre Vergütungssysteme umzubauen. 

Der Sonderfall UBS

Die UBS muss sich allerdings schon in diesem Jahr an einem strengeren Massstab messen lassen: Sie muss die Grundsätze des Rundschreibens auch im Geschäftsjahr 2009 einhalten. Dies entspreche der Vereinbarung zwischen dem Finanzdepartement, der Nationalbank und der UBS ihm Rahmen des im Herbst 2008 geschlossenen Massnahmenpaketes.

Die ganze Mitteilung der Finma findet sich hier.


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