Forscher entwickelten eine intelligente Bankkarte, die ihren Besitzer an mehr als nur der reinen Unterschrift erkennt. Geheimzahlen würden überflüssig.

Zahlen ohne Bargeld ist inzwischen Normalität. Und im Grunde ist das Plastikgeld ja auch praktischer als Bargeld, das man immer mit sich herumschleppt. Nur wenn man einmal seine Geheimzahl vergisst, kann es lästig werden. Viele Kunden zahlen daher mit Unterschrift. Und nicht immer ist diese sehr fälschungssicher.

Das deutsche Fraunhofer Institut hat nun eine Bankkarte entwickelt, die den Kunden sehr gut kennt – oder vielmehr ein ganzes System. Unterschriftsdynamik heisst das Zauberwort: Jeder Mensch unterschreibt auf ganz individuelle Weise Dabei hinterlässt er eine einzigartige biometrische Spur.

Stiftposition zählt

Anhand des zeitlichen Verlaufs der Stiftposition, der während des Unterschreibens auf einem Tablett oder Touchscreen aufgenommen wird, erkennt das Fraunhofer-System den rechtmässigen Karteninhaber.

«Sicherheitstechnisch kein Vergleich zum herkömmlichen Verfahren, bei dem die geleistete Unterschrift rein subjektiv, das heisst durch den Kassierenden überprüft wird», schreiben die Forscher.

«Die Kombination aus Wissen, Besitz und Biometrie ist ideal und garantiert dem Karteninhaber ein deutliches Plus an Komfort und Sicherheit», erläutert Alexander Nouak, Abteilungsleiter Identifikation und Biometrie am Fraunhofer Institut. Die Entwicklung würde alle gängigen Standards erfüllen, um auf EC- und Kreditkarten angewandt zu werden.

Bei Kartenausgabe registrieren

In der Praxis registriert sich der Kunde bei der Kartenausgabe in seiner Bank mit der Unterschrift auf einem Touchpad. Die biometrischen Merkmale seiner Handschrift werden direkt auf dem Chip der Karte gespeichert.

Beim Einkauf steckt der Inhaber seine Karte dann in einen handelsüblichen Kartenleser. Das Lesegerät ist mit einer Schreibfläche verbunden, auf der er mit einem elektronischen Stift unterzeichnet. Sein biometrisch korrekter Schriftzug quittiert den Bezahlvorgang. Die Eingabe von Geheimzahlen wird bei einem solchen Verfahren nur noch bei hohen Beträgen als zusätzliche Sicherheit verlangt.

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