Rudolf Wyss ist Anwalt und beschäftigt sich auch mit den Rechten von Mitarbeitern in Fällen der Datenlieferung. Was Angestellte über die «Lex USA» nun wissen wollen.

Herr Wyss, ist ein neues Gesetz überhaupt nötig, damit Banken den USA Daten ausliefern können?
Ich erachte es aus rechtsstaatlichen Gründen sauberer , dass der Bundesrat nun ein Gesetz vorlegt und nicht mittels Notrecht reagiert oder gestützt auf eine bundesrätliche Verordnung wie im April 2012.

Auch wenn das Gesetz auf Eis liegt – merken Sie, dass Angestellte besorgt sind?
Gegenwärtig sind keine Anfragen bei mir hängig. Allerdings hat sich dies immer in den Hauptreise- und Ferienmonaten geändert.

Was genau sind denn dann die Fragen?
Es waren eher Anfragen , ob und allenfalls wie gross ich für eine bestimmte Person ihr Risiko für Ferien- oder Geschäftsreisen in Drittstaaten einschätze.

Gibt es Tabu-Reiseziele?
Die USA werden weitgehend von Personen, die sich selber als gefährdet erachten, gemieden.

Was raten Sie Angestellten, die fürchten, ihr Name könnte Teil einer Datenlieferung sein?
Sie müssen sich zuerst bei Ihrem Arbeitgeber über Ausmass und Umfang der sie betreffenden gelieferten Informationen ins Bild setzen und sich anschliessend durch Fachleute beraten lassen.

Die Verbände wollen das Personal schützen und haben daher ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Wie wirksam ist dieses im Fall einer Datenlieferung wirklich?
Es dürfte den Angestellten eine deutlich bessere Stellung als bisher liefern.

Sind bestimmte Institute gefährdeter als andere?
Es dürfte anerkannt sein, dass vor allem diejenigen Institute gefährdet sind, die 2010 steuerunehrliche amerikanische Kunden, die von der UBS weg mussten, bei sich aufgenommen haben.

Rechtsanwalt Rudolf Wyss war bis 2011 Vizedirektor im Bundesamt für Justiz. Heute berät er unter anderem Bankangestellte.



War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
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