Ein Teil der Dividenden-Ausschüttungen müsse AHV-pflichtig werden, sagt Andreas Dummermuth, Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen. 

Die AHV leidet unter den Folgen der umstrittenen Unternehmenssteuerreform (USR) II: «Seit 2009 hat die AHV wegen der Unternehmenssteuerreform mehrere Hundert Millionen verloren», sagte Andreas Dummermuth, Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, zur Zeitung «Schweiz am Sonntag».

Denn die USR II setzt Anreize vermehrt Dividenden statt Lohn auszuzahlen, da erstere bei Beteiligungen von über 10 Prozent neu privilegiert besteuert werden. Damit sinkt die Lohnsumme und folglich sinken auch die Beiträge an die Sozialversicherungen.

Die AHV blutet aus

«Es ist eine besorgniserregende Entwicklung», sagt Dummermuth. «Auch bisher klassisch Selbständigerwerbende wie Ärzte, Anwälte und Architekten gründen vermehrt Kapitalgesellschaften, über die sie Dividenden auszahlen können.» Und Dummermuth warnt: «Wenn jetzt die Politik nicht handelt, dann droht die AHV auszubluten.»

Er sehe einen Ausweg: «Ein Teil der Dividenden-Ausschüttungen muss AHV-pflichtig werden.» Die Alternativen – die Erhöhung der Beiträge oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer – seien für die Wirtschaft definitiv schlechter. Ein Vorschlag, der in Bundesbern auf offene Ohren stösst.

Was sind überhöhte Dividenden?

«Wir sollten überhöhte Dividendenzahlungen der Beitragspflicht unterstellen», sagt CVP-Nationalrätin und Sozialpolitikerin Ruth Humbel (AG) zur Zeitung «Schweiz am Sonntag». Sie will im September eine entsprechende Motion einreichen.

Überhöht sind Dividenden gemäss Humbel zum Beispiel dann, wenn sie mehr als zehn Prozent des Unternehmenswertes betragen. «Alles was tiefer liegt ist frei, alles was darüber liegt, sollte als AHV-pflichtiges Einkommen behandelt werden», erklärt Humbel. 

Gegensteuer geben

«Die Aushöhlung der AHV und der anderen Sozialversicherungen war politisch nie gewollt. Deshalb müssen wir jetzt gezielt Gegensteuer geben.»

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