Im Kampf gegen Insiderhandel haben die Aufsichtsbehörden eine neue Front eröffnet – gegen Bankanalysten, die Kunden mit marktrelevanten Informationen füttern.

Die Citigroup stimmte vergangene Woche einem Vergleich mit der Börsenaufsicht des US-Bundesstaates Massachussetts zu und leistete Hedge Funds weitergeleitet, bevor er diese allen Bankkunden zugänglich gemacht hatte.

Es ist dies die jüngste Zahlung, zu der eine Bank wegen Insiderhandels verdonnert worden war.

In der Schweiz gilt die Insider-Strafnorm noch immer als zahm. Verstösse in den Researchabteilungen der Banken sind bislang keine bekannt geworden. Per 1. Oktober 2013 hat die Finma nun aber ein neues Rundschreiben zu Marktverhaltensregeln in Kraft gesetzt.

Allgemein zugänglich – oder nicht

In diesen wird namentlich die Vertraulichkeit einer Information neu beurteilt, die börsenrelevant sein könnte. So ist nun entscheidend, ob eine solche Information auch von Dritten auf Grund allgemein zugänglicher Quellen erlangt werden kann.

In den USA sind die Regeln und vor allem die Verfolgung deutlich strenger. Erinnert sei an die Zahlung von 1,4 Milliarden Dollar, die zehn Investmentbanken im Jahr 2003 zahlen mussten, weil sie von ihren Analysten mit Informationen vor anderen Marktteilnehmern versorgt worden waren. Unter ihnen waren auch die Credit Suisse und die UBS.

«Insider trading 2.0»

In deutlichen Worten hat kürzlich der New Yorker Staatsanwalt Eric Schneiderman die Praxis des selektiven Versendens von marktrelevanten Daten an handverlesene Kunden als «insider trading 2.0» bezeichnet, wie das Online-Portal «Quartz» berichtet.

Es sei sehr problematisch, dass bestimmte Kunden und Marktteilnehmer das Banken-Research dafür bezahlten, dass sie einen Analysten anrufen dürften, um Informationen zu bekommen, so Schneiderman.

Mit diesen Daten und Informationen könnten die Marktteilnehmer Kurse bewegen, die einen Gordon Gekko alt aus sehen liessen. 

 

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