Kein regulatorischer Stein blieb in den letzten Jahren in der Bankenbranche auf dem andern. Doch welche neuen Vorschriften sind jetzt in der Pipeline – und was droht im laufenden Jahr?

Die Schweizer Bankbranche war wohl noch selten so starken regulatorischen Umwälzungen ausgesetzt wie in den Jahren seit Ausbruch der Finanzkrise. Den Überblick in diesem auf nationaler und internationaler Ebene verlaufenden Prozess zu behalten ist keine einfache Sache: Denn es gibt neue Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung, zur Liquidität, zum Kundenschutz, der Geldwäscherei, zu Steuern und vielem mehr.

Keine grossen Würfe aus dem EFD

Ob dieser Flut von Regeln sieht sich der eine oder andere Branchenvertreter schon mal veranlasst, den mahnenden Finger Richtung Politik und Aufsicht zu erheben. Dennoch: In Sachen neuer Vorschriften scheint das Jahr 2014 eher ein ruhiges zu werden. 

Vom Eidgenössischen Finanzdepartement gebe es in Bezug auf die Finanzbranche keine grossen Würfe, die 2014 in Kraft treten würden, hiess es auf Anfrage von finews.ch.

Basel III in der Umsetzung

Kann es also sein, dass der Regulierungs-Elan verpufft? Experten erklären es eher damit, dass 2014 erst einmal bereits erlassene Gesetze umgesetzt werden müssen, etwa die bis 2018 umzusetzenden Vorschriften nach Basel III. Zweitens kam es zu Verzögerungen bei der Ausarbeitung neuer Vorschriften.

Auch wenn es für 2014 bei der Regulierungstätigkeit etwas ruhiger werden dürfte, so gibt es doch drei gewichtige Gesetze, mit denen sich die Branche wird auseinandersetzen müssen:

  • Fatca: Die Schweiz und die USA haben 2013 ein Abkommen zur vereinfachten Umsetzung des «Foreign Account Tax Compliance Act» unterzeichnet. Mit diesem Gesetz wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden können.

Fatca verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine hohe Steuer erheben.

Finanzinstitute, welche Fatca nicht umsetzen, verlieren den Zugang zum amerikanischen Kapitalmarkt und werden von Finanzinstituten, die Fatca-konform arbeiten, gemieden.

Ursprünglich hätte das Gesetz am 1. Januar 2014 in Kraft treten sollen, die Umsetzung wurde aber auf den 1. Juli verschoben. Doch auch dieses Datum ist noch ungewiss. Denn jüngst hat sich unter US-Branchenvertretern Widerstand dagegen formiert.

  • Fidleg: In der Diskussion befindet sich das Finanzdienstleistungsgesetz, auch Fidleg genannt. Das als Reaktion auf die EU-Richtlinie «Mifid II» geltende Gesetzesvorhaben soll den Anlegerschutz in der Schweiz verbessern. Dafür soll es Verhaltensregeln für Finanzdienstleister festlegen und Mindestanforderungen für Berater definieren.

Ursprünglich hätte Fidleg im vierten Quartal 2013 zur Vernehmlassung vorgelegt werden sollen. Doch hinter den Kulissen kam es zu Verzögerungen, so dass die Vernehmlassung voraussichtlich frühestens im ersten Quartal 2014 eröffnet werden kann.

  • GWG: Im November 2013 trat die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) in Kraft. Damit kann die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland auch Finanzinformationen austauschen.

Ende Dezember verabschiedete der Bundesrat zudem eine Botschaft zu Gesetzesänderungen, die dem Kampf gegen die Geldwäscherei dienen sollen.

Mit den Änderungen reagiert der Bundesrat auf Empfehlungen der Groupe d'action financière, die Mängel festgestellt hatte. Sie verlangte von der Schweiz insbesondere Transparenz bei Inhaberaktien. Der Bundesrat sieht hier eine Lösung vor, die Gesellschaften mit Inhaberaktien die Wahl zwischen verschiedenen Arten der Meldung lässt.

Weiter sollen bestimmte Steuerdelikte künftig als Vortaten zu Geldwäscherei gelten. Hier hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung eine Änderung vorgenommen: Steuerbetrug soll als Vortat zur Geldwäscherei gelten, wenn die hinterzogenen Steuern 200'000 Franken pro Steuerperiode übersteigen.

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