Die Bank hat laut IRS mit US-Kunden ein regelrechtes Regime zur Steuerhinterziehung aufgebaut. Doch das Bundesverwaltungsgericht findet: Die Angaben reichen nicht für die Herausgabe von Kundendaten.

Die Angaben des US-Fiskus zum Offshore-Model, welches Julius Bär mit US-Kunden aufgezog, haben es in sich. Über 400 US-Kunden half die Bank, Gelder in der Höhe von 600 Millionen Dollar an der Steuerbehörde vorbeizuschleusen, wie Reuters schreibt.

Die Bär-Banker verschleierten dabei Spuren ihrer Kunden, indem sie für diese Codenamen und Nummern verwendeten. Ausserdem sollen sie ihre Kunden angewiesen haben, Scheinfirmen zu verwenden, sodass die IRS die Bankenkorrespondenz nicht nachverfolgen kann.

Whistleblower und Ex-Kunden

Die IRS bezog diese Informationen von den ehemaligen Bär-Bankern Daniela Casadei and Fabio Frazzetto sowie von Kunden, die sich beim US-Fiskus selbst angezeigt haben.

Trotz der recht detaillierten Angaben, welche die IRS im Rahmen eines Amtshilfegesuchs vom April 2013 zur Herausgabe von Kunden gemacht hatte: Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen befand in einem Urteil vom Mittwoch, das Gesuch entspreche nicht den Anforderungen. Ein Kunde von Julius Bär hatte sich gegen die Herausgabe gewehrt. Er hat nun vor der Schweizer Justiz recht bekommen.

Gruppenanfragen zu wenig detailliert

Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht hebt damit die Verfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf. Es kritisiert, die IRS habe den Sachverhalt für eine Gruppenanfrage zu wenig detailliert dargestellt. Ähnlich argumentierte das Gericht, als es im Frühling 2012 die Herausgabe von Kundendaten der Credit Suisse stoppte.

Das IRS muss nun nachbessern und kann das Urteil vors Bundesgericht weiterziehen. Julius Bär gehört wie die Credit Suisse zu jenen Schweizer Banken, gegen die in den USA eine Strafuntersuchung läuft und die mit der US-Justiz eine individuelle Busse aushandeln.

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