Zur langfristigen Sicherung unserer Renten ist eine Reform nötig. An den bewährten drei Säulen der Altersvorsorge dürfe aber nicht herumgebastelt werden, sagt Martin Hess von der Bankiervereinigung.

Martin Hess 119x168Martin Hess ist Leiter Wirtschaftspolitik bei der Schweizerischen Bankiervereinigung

Ende März 2014 endete die Vernehmlassungsfrist zur Berset-Reform «Altersvorsorge 2020». Dabei herrscht weitgehend Einigkeit über den Handlungsbedarf zur Sicherung unserer Renten. Denn auf Grund der demografischen Entwicklung wird die AHV bald rote Zahlen schreiben. Und niemand will eine Altersvorsorge auf tönernen Füssen.

Fehlt Geld in der Kasse, muss man länger arbeiten, mehr einzahlen oder die Ausgaben beziehungsweise die Renten kürzen. Das Geld wird mit Sicherheit fehlen und AHV-Renten kürzen will keiner. Der erläuternde Bericht des Bundesrats umfasst mehr als 200 Seiten. In der Regel verbergen sich hinter so vielen Seiten mit Nieten und Ösen gespickte Megapakete. Dies ist ein Grund genau hinzuschauen.

Festhalten an drei Säulen

Die Bankiervereinigung hat dies getan. In ihrer Stellungnahme unterstützt sie das Ziel der umfassenden Rentenreform. Damit das bewährte Dreisäulen-Prinzip auch in Zukunft Bestand haben kann, muss jede einzelne Säule finanziell gesund sein.

Dies bedingt die rasche Senkung des Umwandlungssatzes, eine Flexibilisierung des Rentenalters und eine Stabilisierungsregel für die AHV. Ohne diese Elemente ist unser Rentensystem nicht nachhaltig.

Alternative Anlagen als Sündenbock

Gründlich verrannt hat sich der Bundesrat bei den Anlagevorschriften für die zweite Säule. Aus Kosten- und Transparenzgründen seien den Anlagestiftungen Investitionen in Hedge Funds und Private Equity zu verbieten, heisst es da.

Erst Ende 2013 wurden zum allerersten Mal die neuen Vorschriften der unabhängigen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) zur Erhöhung der Transparenz von alternativen Anlagen von den Vorsorgeeinrichtungen angewendet.

Aber bereits im November 2013 wurden die neuen, viel restriktiveren Reformpläne publiziert, ohne jegliche Beurteilung der Auswirkungen der letzten Reform. Für mich ein Misstrauensvotum der OAK BV gegenüber.

Stiftungsräte müssen Anlageentscheide treffen

Ökonomisch nicht einsichtig ist zudem das Verbeissen des Bundesrats in die Kosten der alternativen Anlagen. Relevant für die Sicherung der Renten sind in erster Linie die erzielten Nettorenditen, aber nicht die Kosten einzelner Anlagen. Zudem sind die Pensionskassen als qualifizierte Anleger gerade in der aktuellen Periode historisch tiefer Zinsen froh um alternative Anlagemöglichkeiten.

Grossbritannien geht in die entgegengesetzte Richtung und verpflichtet Pensionierte ab 2015 nicht mehr zum Bezug einer Rente, was für die Asset-Management-Industrie neue Möglichkeiten eröffnet.

Übereifrige Restriktionen

Was für die Rentner in Grossbritannien recht ist, sollte den Stiftungsräten hiesiger Vorsorgeeinrichtungen billig sein. Nämlich entsprechend der Verordnung der beruflichen Vorsorge und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Vorsorgenehmer und der Situation der Vorsorgeeinrichtung das optimale Portfolio zu halten.

Übereifrige Restriktionen zu den Anlagemöglichkeiten bevormunden nicht nur die Entscheidungsträger unserer Pensionskassen, sondern sie sind vor allem nicht im Interesse der zukünftigen Rentner.