Bei der Frage, welche Daten von Schweizer Bankmitarbeitern an die US-Justiz geliefert werden, setzte sich eine mildere Ansicht durch.

Welche Daten übermittelt mein Arbeitgeber in die USA? Droht mir deswegen bei der nächsten Amerika-Reise ein Verhör, gar eine Festnahme?

Das sind Befürchtungen, die bei manch einem Bankangestellten in den letzten Jahren aufkamen. Die Tatsache, dass das Department of Justice in Washington auch Auskünfte über die Banker verlangt, welche US-Kunden beraten haben, schuf viele Unsicherheiten. Unter dem Druck von Politik und Datenschützern kam es im Mai letzten Jahres zu einer Sorgfaltsvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die zumindest einen Rahmen festlegen und Informations- und Anlaufstellen fixieren sollte.

Wo fängt die Aktivität an?

Nun konnte die Schweiz offenbar eine weitere Absicherung für Betroffene erzielen: Das Justizministerium in Washington und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen in Bern haben vereinbart, dass nur Daten von Mitarbeitern nach Übersee gelangen sollen, welche aktiv bei der Betreuung von amerikanischen Steuersündern dabei waren. Dies sagte Claude-Alain Margelisch, der Geschäftsleitungsvorsitzende der Bankiervereinigung, im Rahmen eines Mediengesprächs. 

Interpretationsspielraum besteht natürlich bei der Frage, was «aktiv» bedeutet. Wie Margelisch erläuterte, fällt die aktive Anwerbung von Kunden in den USA darunter, aber auch das Management einer heiklen Kundenbeziehung und deren Überwachung.

Entsprechend müssen die Schweizer Banken auch Informationen liefern, damit die Behörden jeweils die Verantwortlichkeiten in einem Institut beurteilen können.

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