Bei der Bekämpfung von Geldwäscherei wäre es gut, wenn die Schweiz nun ohne viel Lärm ihre Hausaufgaben auch auf politischer Ebene machen würde, findet Renate Schwob.

Renate Schwob 1Renate Schwob ist Leiterin Finanzmarkt Schweiz und stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsleitung der Schweizerischen Bankiervereinigung

Wie macht man Gesetze für etwas, das es gar nicht gibt? Diesmal sind es die Beschlüsse des Nationalrats zur Umsetzung der revidierten 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), welche den Finanzplatz Schweiz in die internationale Schusslinie im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bringen.

Augen auf für die Sache

Gewiss haben wir auf Bankenseite mit Argusaugen darüber gewacht, dass Bundesrat und Verwaltung bei der Umsetzung der revidierten 40 Empfehlungen der FATF nichts von den Banken verlangen, was die FATF nicht auch verlangt. Wie haben wir mit Argusaugen beobachtet, was sich an konkurrierenden Finanzplätzen tut, und wie haben wir mit Argusaugen die Beurteilungen verfolgt, welche die FATF bei ihren Länderexamina den jeweiligen Ländern zuteil werden liess.

Und nun reiben wir uns ganz verwundert diese Argusaugen, nachdem wir die Beschlüsse des Nationalrates zu eben dieser Gesetzesvorlage zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der FATF zur Kenntnis genommen haben, und fragen uns, ob das nun momentane Ideen waren oder ob hier eine neue Strategie für die Schweiz verfolgt wird.

Augen auf für die Politik (und das bevorstehende Wahljahr)

Nicht genug damit, dass ein Steuerdelikt als Vortat zur Geldwäscherei vorgeschlagen wird, das sich so in der Praxis wohl gar nie ereignen wird. Für den objektiven Tatbestand braucht es nach dem Willen des Nationalrates eine Verwendung falscher oder gefälschter Urkunden und die Erschleichung einer Steuerrückerstattung von mindestens 200'000 Franken.

Warum nicht diesen Tatbestand in subjektiver Hinsicht noch aufpeppen und vom Täter eine besonders gemeine Gesinnung verlangen? Und nicht genug damit, dass zur Schaffung von Transparenz im Aktionariat von Gesellschaften mit Inhaberaktien die Schwelle bei der Höhe des Kapitals, ab dem Transparenzpflichten gelten sollen, derart hoch angesetzt wird, dass drei Viertel dieser Gesellschaften von diesen Transparenzpflichten ausgenommen sind.

Man setzt sich zu guter Letzt selber einen Heiligenschein auf, indem Mitglieder der Bundesversammlung von der Kategorie der inländischen politisch exponierten Personen, bei denen ein Finanzintermediär besondere Sorgfaltspflichten anzuwenden hat, ausgenommen bleiben sollen.

Ist es nicht wahrhaft unerhört, dass die FATF vom Volke gewählte Vertreterinnen und Vertreter in den Dunstkreis von Geldwäscherei und Korruption rückt? Bundesrat, hohe Beamte, Funktionäre von Sportverbänden, da sind wir dabei. Aber Parlamentsmitglieder, die sind sakrosankt.

Augen auf für den Finanzplatz, bitte!

Und nun? Es ist nicht anzunehmen, dass die FATF beim kommenden Länderexamen der Schweiz im Jahre 2015 derartige Regulierungen als konform mit ihren Empfehlungen beurteilen würde. Schwarze Listen kennt die FATF nun zwar im Gegensatz zur OECD nicht. Aber sie kennt eine Liste nicht kooperativer Länder mit hohen Risiken für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Darauf figurieren derzeit Iran und Nordkorea. Dann gibt es aber auch eine Liste von Ländern mit «strategic deficiencies»: Algerien, Equador, Indonesien und Myanmar.

Hongkong, Dubai, London und andere Finanzplätze, mit denen wir uns so gerne messen, sind hier nicht dabei. Es wäre daher gut, wenn wir jetzt ohne viel Lärm unsere Hausaufgaben auch auf der politischen Ebene machen würden. Als Wahlkampfthema eignet sich die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nicht.