Das Fürstentum Liechtenstein hat mit Grossbritannien ein Abkommen über nicht deklarierte Gelder abgeschlossen. Doch Widerstand macht sich breit.

Mit dem Abkommen, das heute Dienstag unterzeichnet wird, können britische Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein Schwarzgeld legalisieren.

Das in Vaduz vom Liechtensteiner Regierungschef Klaus Tschütscher und dem britischen Minister Stephen Timms unterzeichnete Abkommen sieht von 2010 bis 2015 besondere Konditionen vor, wenn britische Kunden des Finanzplatzes bislang nicht deklarierte Gelder ihren Steuerbehörden melden. Im Gegenzug verpflichtet sich Liechtenstein zur Steuerkonformität britischer Kunden.

Treuhänder schlagen Alarm

Grossbritannien hat eingewilligt, weder den liechtensteinischen Finanzsektor noch die liechtensteinische Wirtschaft in irgendeiner Weise einzuschränken oder zu diskriminieren. Überdies haben beide Staaten beschlossen, Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen.

Bereits regt sich im Fürstentum aber Widerstand gegen die Vereinbarung: Die Liechtensteinische Treuhändervereinigung lehnt das Abkommen zwischen Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich in der vorliegenden Form ab, da es deutlich über die bislang geltenden Standards der OECD hinaus gehe.

Grundsätzlich unterstützt zwar die Treuhändervereinigung die Einhaltung des so genannten OECD-Standards, wonach auf konkretes, begründetes Ersuchen in Steuersachen Auskunft erteilt wird.

Zusatz geht zu weit

Das nun unterzeichnete Abkommen umfasst jedoch noch ein Memorandum of Understanding sowie eine Joint-Declaration. Darin wird unter anderem vereinbart, dass die Finanzintermediäre innert fünf Jahren keine undeklarierten Gelder mehr halten dürfen.

Konkret wird vom Finanzintermediär damit verlangt, den Status des Kunden aktiv abzuklären. Anderenfalls ist er mit noch zu konkretisierenden Sanktionen konfrontiert.

Alle Hebel in Bewegung setzen

Kunden in ein Verfahren zu zwingen oder eine Kundenbeziehung zu beenden, widerspreche dem Verständnis einer vertrauensvollen Kundenbeziehung, argumentiert die Treuhändervereinigung und verweist darauf, dass das Bankgeheimnis und das Berufsgeheimnis der Treuhänder in Liechtenstein wie in der Schweiz eine lange Tradition hätten.

«Wir stehen in dieser Tradition und werden alles tun, damit auch in Zukunft die Privatsphäre unserer Kunden geschützt wird», sagt der Präsident der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung Roger Frick. «Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, damit das Abkommen in der jetzigen Form nicht umgesetzt wird», so Frick.

 

 

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