Zehn Jahre nach dem Auffliegen des wahrscheinlichen Schneeballsystems des Basler Financiers Dieter Behring, bei dem 820 Millionen Frankken verschwanden, stellt die Bundesanwaltschaft erste Strafverfahren ein.

Das berichtete die «NZZ am Sonntag» (Artikel kostenpflichtig) am vergangenen Wochenende. Gegen eine der zehn Mitbeschuldigten, A.Z., hat der zuständige Staatsanwalt Tobias Kauer am 22. Juli 2014 die vollständige Einstellung des Verfahrens verfügt. Gegen einen zweiten Beschuldigten, JP.S., lässt die Bundesanwaltschaft laut einer Verfügung vom 25. Juli 2014 alle Tatbestände mit Ausnahme eines Details ebenfalls vollständig fallen.

In beiden Fällen trägt die Bundeskasse alleine die Kosten. Anwälten der Geschädigten zufolge wolle die Bundesanwaltschaft möglichst viele der mit dem Fall Behring verhängten Strafverfahren vom Tisch haben, um den Umfang der Anklage zu reduzieren, wie die Zeitung weiter schreibt.

Staatsanwälte kritisieren Staatsanwälte

Ein Ruhmesblatt ist die Causa Behring für die Bundesanwaltschaft nicht. Noch im Juni 2012 hatte der Vorgänger Kauers die Anklageerhebung gegen alle zehn Beschuldigten öffentlich angekündigt. Die kurz danach vom neuen Bundesanwalt Michael Lauber eingesetzte TaskForce unter der Leitung von Staatsanwalt Kauer kommt nun laut Einstellungsverfügung von A.Z., die der «NZZ am Sonntag» vorliegt, aber zu einem völlig anderen Schluss.

In der Verfügung rügen die jetzt verantwortlichen Staatsanwälte offenbar auch ihre Vorgänger: «Was den Ablauf und die Begleiterscheinungen des Strafverfahrens betrifft, so ist dessen Dauer von beinahe neun Jahren unverhältnismässig. (...) Zudem wurde die Strafuntersuchung in einem Zeitpunkt eröffnet, in welchem in beweismässiger Hinsicht bereits genügend Anhaltspunkte vorlagen, um überhaupt von einer Eröffnung abzusehen.»

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