Steuerreformen müssen das Steuersystem international kompatibel machen, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit sichern, sagt Steuerexperte Armin Marti.

Armin_MartiArmin Marti ist Partner für Steuer- und Rechtsberatung bei PricewaterhouseCoopers in Zürich

Institutioneller Steuerwettbewerb und der Schutz der Privatsphäre sind in der Schweiz traditionell wichtig. Allerdings wird das freiheitliche Staatsverständnis der Schweiz im Ausland oft missverstanden.

Vor allem gewisse kantonale Steuerregeln und die bisherige Haltung der Schweiz zum Bankgeheimnis werden als unlautere Vereitelung der Durchsetzung ausländischer Steueransprüche angesehen. Die ausländischen Vorstösse sorgten vor allem deshalb für Verstimmung, weil sie an den Grundfesten des Föderalismus in der Schweiz rütteln.

Steuerabkommen im politischen Gegenwind

Die gegenwärtige Wirtschaftskrise und die damit einhergehende Finanznot vieler Länder veranlasste einige Politiker zur Annahme, dass ihre jeweiligen Probleme reduziert wären, wenn die Schweiz den vollen Informationsaustausch bei Steuer-vergehen gewähren würde.

Der Bundesrat hat auf den beträchtlich hohen Druck reagiert und eine Übernahme des OECD-Standards bei Steuerdelikten angekündigt. Wobei das Bankgeheimnis für in der Schweiz ansässige Personen gewahrt bleibe. Unklar ist aber, wie das umgesetzt werden soll.

Der OECD-Standard sieht für den Informationsaustausch nämlich keine Einschränkung auf nichtansässige Steuerpflichtige vor. Er verlangt auch nicht, dass ein Steuerhinterziehungsverfahren laufe. Vielmehr muss die verlangte Auskunft lediglich «voraussichtlich erheblich sein, um der Durchführung des DBA oder der Verwaltung oder Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts zu dienen».

Wie das Parlament mit der Ratifizierung der zwölf neuen Doppelbesteuerungsabkommen umgeht, wird sich im September 2009 weisen.

Unternehmenssteuerreform III – kreative Ansätze gefragt

Das Thema Steuern steht auch nach der Ratifizierung der Doppelbesteuerungsabkommen weiterhin hoch auf der politischen Agenda der EU. Mit der Unternehmenssteuerreform III will der Bundesrat explizit auf Bedenken der EU bezüglich der Besteuerung der Holding-, der Domizil- und der gemischten Gesellschaften Rück-sicht nehmen.

Jüngste Aussagen der Fachdiplomaten der zuständigen EU-Kommission deuten jedoch darauf hin, dass die Vorschläge der EU nicht weit genug gehen. Nun gilt es, die Reform mit kreativen Ansätzen so zu konkretisieren, dass die Schweiz im internationalen Vergleich attraktiv bleibt, aber die monierte Selektivität bei den Gewinnsteuern wegfällt.

Druck wird anhalten

Der Trend wird vermutlich dahin gehen, dass gleichartige Einkünfte gleichmässig zu einem kompetitiven Steuersatz zu besteuern sind. Unabhängig davon, ob sie aus dem In- oder dem Ausland stammen. Ein Weg, wie ihn übrigens auch Irland in ähnlicher Weise vor mehreren Jahren aus einer vergleichbaren Situation heraus beschritten hat.

Zweifellos wird in internationalen Steuerfragen fortan mit verschärften Mitteln ge-kämpft. Es bleibt dabei offen, ob der Flucht aus konfiskatorischen Steuersystemen damit wirksam ein Riegel geschoben wird. Absehbar ist aber, dass der Druck auf die Schweiz nicht nachlassen wird.

Kommende Steuerreformen müssen daher dazu verwendet werden, das Steuersystem zwar international kompatibel zu machen, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten, damit sich Leistung und Produktivität gerade in der heutigen schwierigen Zeit weiterhin lohnen.

Mehr zum Wettbewerbsfaktor «Steuern» am Europa-Forum vom 2. November 2009 in Luzern.

 

 

Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
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