Der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin möchte der Vertrauenskultur Sorge tragen und das Bankkundengeheimnis nicht vorschnell ändern. 

Kantonale Finanzdirektoren liessen am Wochenende verlauten, in- und ausländische Steuerpflichtige seien mit Blick auf den Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerverwaltung gleich zu behandeln. Der Zuger Regierungsrat Peter Hegglin,  der auch Vorstandsmitglied der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren ist, sieht keine Dringlichkeit, die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung fallen zu lassen.

Im Inland nicht akut

Im Moment sei Diskussion darüber nicht opportun, denn nun gehe es zuerst einmal darum, die Interessen des Standortes Schweiz gegenüber dem Ausland wahrzunehmen, sagte er in einem Gespräch mir der Neuen Luzerner Zeitung.  Zudem seien die Probleme innerhalb der Schweiz mit dem Bankkundengeheimnis sehr viel weniger akut.

Die schweizerischen Steuerbehörden könnten die finanziellen Verhältnisse der Steuerpflichtigen trotz Bankkundengeheimnis in aller Regel recht gut beurteilen. «Grosse Sprünge oder unplausible Werte fallen in aller Regel auf und führen zu gezielten Rückfragen, bei denen auch ein Verstecken hinter einem wie auch immer definierten Bankkundengeheimnis nichts nützt», beruhigt Hegglin.

Die Schweiz hat eine Vertrauenskultur


Die Aufgabe der Unterscheidung sei auf kurze Sicht wohl eher nicht mehrheitsfähig, meint Hegglin. Die schweizerischen Steuerbehörden hätten viel weniger Probleme bei den Veranlagungen als gewisse ausländische Steuerbehörden. Zudem bestehe in der Schweiz in aller Regel eine Kultur des Vertrauens des Staates gegenüber der eigenen Bevölkerung. Viele andere Länder legten dagegen ein notorisches Misstrauen gegenüber ihren eigenen Bürgern an den Tag. Die Schweiz sei mit dieser Kultur gut gefahren.

Bankkundengeheimnis nicht antasten


Er sieht keinen Grund daran etwas zu ändern. «Eine zentrale Frage wird sein, ob diese Ungleichbehandlung in- und ausländischer Steuerpflichtiger, aber auch der in- und ausländischen Steuerbehörden vor dem Grundsatz von Gerechtigkeitsüberlegungen Bestand hat. Im Interesse der Privatsphäre ist heute aber nicht vorschnell das Bankkundengeheimnis zu ändern, zumal die Finanzdirektorenkonferenz bereits im März auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat», räumt Hegglin ein.

Er warnt davor in Steuerdebatte alles in einen Topf zu werfen: «Die Aufwand- oder Pauschalbesteuerung wird ohne äusseren Druck im Inland hinterfragt, die Holdingbesteuerung kennen auch andere Staaten, deshalb sollte man nicht einfach alles über Bord werfen, sondern sich mit jeder einzelnen Fragestellung vertieft auseinandersetzt und vertretbare Lösungen erarbeitet.»

Die Schweiz müsse nicht nur steuerlich attraktiv sein, auch alle anderen Standortfaktoren seien wichtig. «Zudem hat die Schweiz nur eine geringe Staatsverschuldung und entsprechend Spielraum, die Steuern langfristig tief zu halten. Dies gilt sinngemäss auch für die meisten Kantone», sagte Hegglin.

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