Im Streit um den Verkauf des Chemie-Konzerns erleidet der Microsoft-Gründer und Sika-Aktionär eine Niederlage. Doch ihm verbleiben noch einige Trümpfe.

Es war prominente Post, die letzten April bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) einging. Wie auch finews.ch berichtete, legte damals ein Vehikel des Milliardärs und Microsoft-Gründers Bill Gates bei der Finanzaufsicht Beschwerde gegen einen Entscheid der Schweizer Übernahmekommission (UEK) ein.

Finma stützt Klausel

Die Kommission hatte kurz zuvor entschieden, dass der französische Konzern Saint-Gobain den Minderheitsaktionären von Sika kein Übernahmeangebot machen müsse. Sie stütze damit die so genannte Opting-Out-Klausel, von der die verkaufswillige Sika-Erben-Familie Burkard profitiert: Wer mehr als 33,3 Prozent der Stimmrechte an Sika hält, braucht den anderen Aktionären keine Kaufofferte mehr zu unterbreiten.

Nach der UEK stellt sich nun auch die Finma hinter diese Klausel. Wie die Behörde am Montag Abend mitteilte, sei die Klausel bei Sika in einer für sämtliche Marktteilnehmer transparenten Weise eingeführt worden. Oder anders gesagt: Die Bill-Gates-Vehikel hätten vor ihrem Einstieg beim Chemiekonzern um die Problematik des Opting-Outs wissen müssen.

Klage in den USA?

Nun ist die Aktionärsgruppe, die sich mit Bill Gates gegen den Verkauf von Sika an Saint-Gobain stemmt, wieder am Zug. Und ihr verbleibt noch mindestens eine Trumpfkarte.

Laut Medienberichten droht die Aktionärs-Gruppe offenbar damit, gegen den Sika-Erben Urs Burkard in den USA eine Strafklage einzureichen. Sie wirft ihm eine Verletzung der Treuepflicht als Sika-Verwaltungsrat vor, weil er im Geheimen mit Saint-Gobain den Verkauf der Burkard-Anteils geplant habe.

Für Gates wäre das ein Heimspiel.

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