Die Bundesanwaltschaft schrieb 2014 den deutschen Hedgefonds-Manager Florian Homm zur Verhaftung aus. finews.ch hat nun den deutschen Financier zum Gespräch getroffen – und dabei Überraschendes über die Ermittlungen erfahren.

Es ist einer Panne geschuldet, dass die Ermittlungen der Schweizer Bundesanwaltschaft gegen Florian Homm überhaupt publik wurden.

Im vergangenen September berichtete auch finews.ch über einen Entscheid des Bundesstrafgerichts in Bellinzona: Die Richter hatten die Bundesanwälte Ende letzten Augusts zurückgepfiffen, nachdem diese die Anklage gegen einen der drei im Fall Homm Verdächtigen hatten vorziehen wollen.

Haftbefehl erlassen

Damit war auf einmal bekannt, dass die Schweiz bereits seit sieben Jahren gegen den schillernden deutschen Hedgefonds-Manager ermittelt. Die Vorwürfe gegen ihn sowie zwei weitere Verdächtigte sind happig: Laut der Bundesanwaltschaft wird das Verfahren insbesondere wegen qualifizierter Geldwäscherei, Betrug und Urkundenfälschung geführt.

Medienberichten zufolge hat die Bundesanwaltschaft im Herbst 2014 einen Haftbefehl gegen Homm erlassen. Neben der Bundesbehörde geht auch ein Investmentfonds als Privatkläger gegen die Beschuldigten vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Überraschende Vorgeschichte

Doch was jetzt mit dem Haftbefehl und dem richterlichen Entscheid aus Bellinzona ins Licht der Öffentlichkeit gelangte, hat eine überraschende Vorgeschichte. So hat sich der nun zur Verhaftung ausgeschriebene Financier wiederholt zu Verhören mit der Bundesanwaltschaft in die Schweiz begeben – und konnte jeweils ohne Inhaftierung wieder von dannen ziehen.

Das bestätigte Homm im Gespräch: finews.ch hat den einst als «Plattmacher» gefürchteten Hedgefonds-Manager in Deutschland getroffen, wo sich dieser weiterhin frei bewegen kann (Bild).

Das «Phantom» am Genfersee

«Es gab mehrere Einvernahmen während der Jahre 2009 bis Anfang 2013 bei der Bundesanwaltschaft in Genf und Lausanne», berichtet der 2-Meter-Hühne. Ebenfalls habe er sich in der Schweiz gegen die Klagen einer Investmentgesellschaft verteidigt.

Das ist pikant: Während der Jahre 2007 bis 2013 war Homm nämlich buchstäblich untergetaucht und wurde zeitweise gar per Kopfgeld von Privatermittlern gejagt. Dabei wurde er in allerhand exotischen Destinationen vermutet – aber bestimmt nicht am Genfersee.

Auf Anfrage von finews.ch bestätigt die Bundesanwaltschaft die Treffen mit dem «Phantom» Homm: «Florian Homm ist in der Schweiz bereits einvernommen worden.» Zu weiteren Fragen in Zusammenhang mit dem Fall hielt sich die Bundesanwaltschaft jedoch bedeckt.

In der kritischen Phase

Im Jahr 2014 wurde Homm in Italien auf Grund eines US-Haftbefehls festgenommen und sass dort 15 Monate in Auslieferungshaft – auch da versuchten die Schweizer Ermittler offenbar nicht, seiner habhaft zu werden.

Homms Fazit: «Es fehlen offenbar immer noch die Beweise, dass ich in irgendeiner Weise Schweizer Strafrecht verletzt habe.» Er könne jedoch von sich sagen, dass «ich mit den Schweizer Behörden kooperiert habe und sicher kein Flüchtiger vor dem Gesetz war, wie das jetzt in der Öffentlichkeit dargestellt wird.»

Nach dem Rücksetzer vom letzten Sommer dürfte das nun neu vereinigte Verfahren in der Schweiz für alle Parteien in eine kritische Phase gelangt sein.

Es geht um Millionen

Dabei geht es auch um viel Geld – laut Homm um rund 60 Millionen Dollar, welche die Bundesanwaltschaft in der Schweiz bei verschiedenen Banken und Stiftungen in Liechtenstein festgefroren habe. Die Schweizer «Sonntagszeitung» sprach diesbezüglich gar vom «Schatz der Heuschrecke».

Nach dem Haftbefehl ist die Bundesanwaltschaft offensichtlich bemüht, nach Jahren der Ermittlungen nun möglichst rasch Nägel mit Köpfen zu machen. «Die Anklage wird wahrscheinlich Ende des nächsten Jahres eingereicht», sagte die Behörde auf Anfrage.

Einladung nach Deutschland?

Einem allfälligen Prozess in der Schweiz will Homm aber fernbleiben. «Nach dem Haftbefehl werde ich mich bestimmt nicht mehr in die Schweiz begeben, dazu fehlt mir das Vertrauen. Sollte es in Bellinzona zum Prozess kommen, werde ich mich dort von meinem Anwalt vertreten lassen», so Homm gegenüber finews.ch.

Hingegen verspricht er: «Ich stelle mich jeglichem Verhör, wenn die Schweizer Behörden in Deutschland an mich gelangen möchten.»

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