Ein in den USA wohnhafter Schweizer hat die US-Steuerbehörde IRS verklagt. Sie könne nicht beweisen, dass er vorsätzlich Steuern hinterzogen habe. Kommt die Klage durch, wäre dies ein Präzedenzfall mit enormer Wirkung.

Die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) ist berüchtigt: Die Formalitäten für US-Bürger im Ausland oder Ausländer in den USA zur Deklarierung von steuerbaren Vermögenswerten sind kompliziert. Bernhard Gubser, ein im US-Bundesstaat Texas lebender Schweizer, hat dies am eigenen Leib erfahren, wie das «Wall Street Journal» (Artikel bezahlpflichtig) am Freitag schrieb.

Er hatte es 2008 unterlassen, einen sogenannten FBAR auszufüllen – eine Auflistung von «Foreign Bank and Financial Accounts». Gubser hatte regelmässig Geld auf sein Schweizer UBS-Konto überwiesen.

Erst 2010 habe er Kenntnis davon erhalten, dass die IRS einen solchen FBAR verlangt. Da war es schon zu spät. Gubser war einer der 4'450 UBS-Kunden, deren Daten die Grossbank 2009 an die US-Behörden lieferte.

10'000 oder 1,35 Millionen Dollar

Die IRS verlangte nun eine Nachzahlung von 1,35 Millionen Dollar. Für die Steuerbeamten war klar: Gubser hat wissentlich Steuern hinterzogen. Der 66-Jährige vertritt aber seinen Standpunkt: Der Fehler sei nicht absichtlich geschehen. Darauf steht eine Busse von 10'000 Dollar.

10'000 Dollar oder 1,35 Millionen – Gubser entschied sich, sich gegen die IRS zu wehren. Und verklagte die US-Steuerbehörde an einem Bundesgericht in Texas.

Klare Beweise der IRS gefordert

Die Einzelklage des Schweizer Unternehmers in Laredo wird zum wichtigen Präzendenzfall: Denn Tausende von Amerikanern mit Schweizer Bankkonten mussten der IRS Milliarden von Dollar Steuernachzahlungen leisten. In manchen Fällen auch, wenn sie es schlicht aus Nachlässigkeit oder Unwissenheit unterlassen hatten, ihre Schweizer Bankkonten zu deklarieren.

Gubsers Klage hat einen Zweck: Das Gericht soll klären, ob die IRS über klare Regeln verfügt zu entscheiden, ob ein US-Steuerzahler Vermögen wissentlich versteckt hat oder ob ein Fehler bei der Deklarierung vorliegt. Die IRS müsse klare und überzeugende Beweise vorlegen können, wenn sie US-Steuerzahlern absichtlichen Betrug vorwirft.

FBAR war lange nicht gefragt

Für Gubser, der 1982 in die USA ausgewandert war, geht es um viel: Auf seinem Schweizer Konto, er wechselte 2008 von der UBS zu Julius Bär, liegen 2,7 Millionen Dollar. Die Hälfte davon, seine Altersversorge, will die IRS.

Der Fall ist interessantes Juristen-Futter. Denn der 1970 eingeführte FBAR war ein von der IRS lange Zeit vernachlässigtes Dokument. Er rückte erst 2010 im Zuge des Steuerstreits mit der UBS in das Bewusstsein von US-Steuerzahlern mit Auslandkonten.

Gemäss Daten der Steuerbehörde stieg die Anzahl eingereichter FBAR erst in den vergangenen Jahren massiv an –  im Zuge des von den USA konsequent geführten Kampfes gegen den Schweizer Offshore-Bankingplatz.

Gubser kann also seinen Standpunkt, er habe 2008 von dem FBAR noch nicht gewusst, belegen. Tausende andere könnten seinem Beispiel folgen, sollte er vor Gericht Erfolg haben.

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