Es sollte zu einem allgemeinen Anliegen werden, die hart erkämpfte Privatsphäre auch künftig als kostbares Gut zu achten zu schützen, schreibt, schreibt Marc Zahn in einem Essay für finews.ch.


Dieser Beitrag ist Teil der Serie «Eine Zukunftsvision für die Vermögensbetreuung». Der nächste Beitrag erscheint am 5. Februar.


Im Jahr 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und regelten in Artikel 12 den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen wie folgt: «Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr noch Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.»

Nur ein Jahr nach der Ratifizierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte veröffentlichte George Orwell sein bekanntestes Werk 1984. Mit diesem satirischen Roman zeichnete Orwell die düstere Zukunftsvision eines totalitären Überwachungsstaates. Die uns heute umgebene Realität hat sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als auch Orwells Beschreibungen längst eingeholt, wenn nicht gar schon überholt.

Ein kostbares menschliches Grundrecht

Tagtäglich wollen uns Staaten und (deren) Institutionen weismachen, dass das öffentliche Interesse höher zu gewichten ist als die Privatsphäre, damit Terrorismus bekämpft oder eine vermeintliche Steuergerechtigkeit erreicht werden könne; und damit das immer stärkere Einfordern von persönlichen Informationen legitimieren.

Dem entgegen schreibt Andreas Lusser in seinem 2014 erschienenen Buch Einspruch: «Die Freiheit zu entscheiden, wer was über mich weiss, gehört zum elementarsten Gut eines jeden Menschen.» Er verweist darauf, dass die Privatsphäre ein kostbares menschliches Grundrecht ist, das lange erkämpft werden musste.

Weltweite Sammelwut

Man kann davon ausgehen, dass ein unbescholtener Bürger wohl kein Problem damit hat, dass in einem kriminellen Verdachtsfall die Privatsphäre aufgeweicht wird. Unverhältnismässig jedoch sind die präventive und oftmals flächendeckende Vorrats-Datensammlung oder der latente Generalverdacht gegenüber Steuerzahlern im Generellen.

«Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren», soll Benjamin Franklin, einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika, vor mehr als 200 Jahren gesagt haben. Diese Aussage trifft heute wohl eher den Kern der Wahrheit als die Begründung vieler Staaten, die weltweite Daten- und Informations-Sammelwut diene der Freiheit und Sicherheit des Bürgers.

Mehr oder minder kostenfrei

Nun ist es aber so, dass nicht nur Staaten sich für die Privatsphäre interessieren. Vielmehr wird unser aller Privatsphäre auch über den Einsatz der heutigen technischen Möglichkeiten von vielen Seiten aufgeweicht. Das Internet beispielsweise ermöglicht dem Einzelnen eine fast uneingeschränkte Informationsbeschaffung, welche mehr oder minder kostenfrei ist.

Ob all der Freude darüber soll aber niemand vergessen, dass in Wirklichkeit jeder Nutzer für die scheinbar frei verfügbaren Informationen einen hohen Preis zahlt: konkret den schrittweisen Verlust der eigenen Privatsphäre.

Hart erkämpfte Privatsphäre

Problematisch dabei ist insbesondere, dass der Einzelne keine Kontrolle mehr darüber hat, was mit den im virtuell-öffentlichen Raum verbreiteten Daten geschieht. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Daten eines Online Shopping Verhaltens, die Spur von Cookies und Browserprofilen oder die Ortung von WLAN und IP-Adressen genutzt werden. Alles im Netz – ob surfen, schreiben oder lesen – wird aufgenommen, weitergegeben, ausgewertet und schliesslich verwertet.

Deshalb sollte es zu einem allgemeinen Anliegen werden, die hart erkämpfte Privatsphäre auch weiterhin als kostbares Gut zu achten und zu schützen. Doch meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge, um es mit den Worten von Arthur Schopenauer auszudrücken.

Erfinder des Blitzableiters

In der Wealth Preservation wird der Privatsphäre ein zentraler Stellenwert zugesprochen. Denn gerade die Wahrung der Privatsphäre bietet den besten Schutz für Mensch und Vermögen vor allfälligen Übergriffen. Und der bewusste und bedachte Umgang mit persönlichen Daten ist das effektivste Mittel zum Zweck.

Phil Zimmermann, der Erfinder der E-Mail Verschlüsselungssoftware «Pretty Good Privacy», führt aus, dass die Privatsphäre ein Recht wie jedes andere sei und man es in Anspruch nehmen müsse, da man ansonsten riskiere, es zu verlieren. In Anbetracht dessen ist der bereits zitierte Benjamin Franklin nochmals heranzuziehen, da er auch als Erfinder des Blitzableiters galt. Denn mitunter liesse sich ja auch für die Privatsphäre ein ähnlich einfacher aber gut funktionierender Schutzmechanismus, wie der des Blitzableiters, entwickeln.


Marc Zahn ist Direktor und Mitglied der Geschäftsleitung von Industrie- und Finanzkontor Ets. und per 1. Januar 2016 zum Chief Executive Officer ernannt worden.

Der Industrie- und Finanzkontor, gegründet 1948, ist ein unabhängiges, liechtensteinisches Treuhandunternehmen mit internationaler Ausrichtung und beschäftigt rund 50 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist spezialisiert auf den langfristigen und generationenübergreifenden Vermögenserhalt (Wealth Preservation), insbesondere von Familien und Unternehmern. Die Wurzeln liegen im Hause Liechtenstein.

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