Die Finanzmarktaufsicht Finma hat die Identifikation von Kunden über digitale Kanäle definitiv geregelt. Damit fällt eine wichtige Hürde für Fintech-Firmen. Gewisse Schranken bleiben aber am Platz.

Erst letzten Dezember hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) den entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Nun soll das definitive Rundschreiben 2016/7 über die Video- und Online-Identifizierung am 18. März in Kraft treten. Das teilte die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma am Donnerstag mit.

Im Zentrum dieser Regelungen steht die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über elektronische Kanäle – eine Grundvoraussetzung für das reibungslose Funktionieren zahlreicher Fintech-Geschäftsmodelle. Das sind die Eckpunkte des Rundschreibens:

  • Finanzintermediären wird es «unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen» neu erlaubt sein, eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden mittels Videoübertragung oder über den reinen Online-Kanal aufzunehmen. Dabei stuft die Finma die Video-Indentifizierung als sicherer ein: Auf dem reinen Online-Kanal dürfen nur Geschäfte mit Kunden eingegangen werden, die schon über eine Erstbeziehung bei einer Schweizer Bank verfügen.
  • Ebenfalls will die Finma bestehende Vorschriften beseitigen, wenn diese gewisse Technologien diskriminieren. Laut Finma gilt mit Blick auf die Innovation der Grundsatz der Technologie-Neutralität am Schweizer Finanzplatz.
  • Abgeschwächt hat die Finma ihre ursprüngliche Forderung, dass beim digitalen Onboarding die ursprünglichen Ausweisdokumente der Kunden nochmals vermittels geeigneter Technologie überprüft werden müssen. Dies bedeutet einen Zusatzaufwand für digitale Geschäftsmodelle, den die Aufsicht nun mit erleichterten Prüfungsanforderungen zu mildern versucht.

Alternativen zur Bank

Ebenfalls nimmt die Finma das definitive Rundschreiben zum Anlass, um eine neue Bewilligungs-Kategorie für so genannte Finanzinnovatoren vorzuschlagen. Diese Kategorie soll für Geschäftsmodelle zugänglich sein, die kein bankentypisches Geschäft betreiben, aber gewisse Elemente der Bankentätigkeit benötigen – insbesondere eine beschränkte Entgegennahme von Kundengeldern ohne Ausgabe von Krediten. Das sind die Vorschläge auf einen Blick:

  • Befürwortet wird quasi eine «Bewilligung light» für Finanzinnovatoren. Laut Finma könnte diese neue Bewilligungs-Kategorie etwa Dienstleistern zu Verfügung stehen, die nicht mehr als 50 Millionen Franken Einlagen entgegennehmen. Als Sicherheit müssten sie 5 Prozent der Einlagen, aber mindestens 300‘000 Franken Eigenkapital halten. Damit sollen die Eintrittsbarrieren Anbieter von Zahlungssystemen, Applikationen für die digitale Vermögensverwaltung oder Crowd-Plattformen sinken.
  • Zudem schlägt die Finma ein vollständig bewilligungsfreies Entwicklungsfeld für Start-ups vor. Diese unbeaufsichtigte «Sandbox» (zu Deutsch Sandkasten) soll bis zu einem Kundengeld-Volumen von 200‘000 Franken gelten.

Gleichzeitig installiert die Finma einen eigenen Fintech-Desk und schafft auf ihrer Webseite einen gesonderten Bereich zum Thema.

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