Ab heute Montag steht der Basler Financier Dieter Behring vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm gewerbsmässigen Betrug und qualifizierte Geldwäscherei vor.

Zwölf Jahre nach dem Auffliegen des wahrscheinlichen Schneeball-Systems des Basler Financiers Dieter Behring, bei dem rund 800 Millionen Franken verschwanden, beginnt nun der Prozess. Dieser soll einen Monat dauern, wie die Nachrichtenagentur «AWP» am Montag berichtete.

Laut Anklageschrift soll der heute 61-jährige Behring zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die Schadenssumme der rund 2'000 Geschädigten wird auf rund 800 Millionen Franken geschätzt.

«Handelssystem Behring»

Den Investoren wurde versprochen, dass die Hälfte ihres Geldes «mündelsicher» angelegt würde, derweil die restlichen 50 Prozent in spekulative Werte investiert würden. Wiederum davon würden 30 Prozent mit einem besonderen Handelssystem bewirtschaftet.

Der Angeklagte soll den Investoren erklärt haben, dass er dieses «Handelssystem Behring» – eine Art Schneeballsystem – selbst entwickelt und seit Jahren erfolgreich bewirtschaftet habe. Behring habe Jahresrenditen in zweistelliger Prozenthöhe in Aussicht gestellt. Allerdings: Behring soll weder über ein selbst entwickeltes und marktüberlegenes System verfügt haben. Noch habe er die investierten Gelder damit bewirtschaften wollen.

Leben in Luxus

Die Gelder verwendete Behring laut Bundesanwaltschaft für persönliche Bedürfnisse. Allein für Luxusuhren und Schmuck flossen von der Moore Park-Gruppe, über welche der Vertrieb von Behrings Anlagekonzept lief, 5,3 Millionen Franken in die Kassen der Hersteller und Bijouterien.

Weiter soll sich Behring 2001 einen Lohn von 328'000 Franken überwiesen haben. Für die beiden folgenden Jahre gingen jeweils über 600'000 Franken auf sein Konto.

Knatsch um Verteidigung

Mehrere Anwälte haben ihr Mandat als Pflichtverteidiger von Behring bereits niedergelegt oder sind von der Bundesanwaltschaft aus dem Amt entlassen worden. Derzeitiger Privatverteidiger des Angeklagten ist der Zürcher Anwalt Bruno Steiner.

Wegen der Unstimmigkeiten rund um Behrings Verteidigung wird das Bundesstrafgericht zu Prozessbeginn darüber befinden müssen, ob der Angeklagte durch seinen Offizialverteidiger Roger Lerf ausreichend verteidigt wird. Dies hat das Bundesstrafgerichts im Februar bekannt gegeben.

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