Wie beurteilt ein deutsches Finanzhaus in der Schweiz den Datenstreit? Dazu Richard Manger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der DZ Privatbank Schweiz.

Herr Manger, ist die Absicht der deutschen Regierung legitim, gestohlene Bankkundendaten zu kaufen?

Die deutsche Bundesregierung hat offenbar auf der Basis rechtlicher Prüfungen eine klare Position eingenommen. Ich bin kein Jurist, habe aber doch erhebliche Zweifel, ob Hehlerei zu den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Grundordnung gehört. Bedenklich sind auch die Signale, die so an allerlei zwielichtige Akteure ausgesandt werden. Sie beschädigen das Gesellschaftssystem in seinen Grundwerten ebenso wie dies Steuerbetrüger tun.

Welchen Schaden nimmt das Schweizer Private Banking durch einen solchen Akt?

Kriminalität bleibt nie ohne Folgen. Wenn Sie Überfälle auf offener Strasse zu befürchten haben, wird eine Stadt sicher nie ein Tourismusmagnet. Wenn der Datenschutz nicht sichergestellt ist, kommen Zweifel am Finanzplatz und dessen Qualitätsstandards auf. Eine klare Position der Schweiz ist daher umso wichtiger.

Was heisst das konkret?

Stellen Sie sich vor, demnächst würden Patientendossiers eines Arztes oder Krankenhauses von unheilbar kranken Menschen den Versicherungsgesellschaften angeboten, um zu verhindern, dass sich durch falsche Angaben zur Gesundheit ein persönlicher Vorteil (hier: Versicherungsschutz) «erschlichen» wird. Solche Beispiele gibt es viele. Die «Medaille» hat immer zwei Seiten.

Was ist zu tun?

Letztlich geht es um den Datenschutz im weitesten Sinn. Darunter fällt für mich auch das Anwalts-, das Patientengeheimnis, das Brief- und Postgeheimnis – und eben auch das Bankkundengeheimnis. Alle diese Sphären des Privaten sind weltweit innerhalb bestimmter Regeln zur Vermeidung von Missbrauch schützenswert. Die Regeln dafür sind sehr eng zu definieren. Sie dürfen nicht fallweise und aus populistischen Überlegungen oder zur Verbesserung der eigenen Wettbewerbsposition der staatlichen oder privaten Willkür ausgesetzt werden.

Wie stellen Sie sicher, dass es in Ihrer Bank zu keinem Datendiebstahl kommt?

Gegen kriminelle Energie gibt es nie einen 100-prozentigen Schutz. Doch man kann viele Vorkehrungen treffen, etwa im Bereich der Zugriffsberechtigungen, bei der Datensicherheit, aber auch und vor allem auf der Ebene der Unternehmenskultur. Um Straftaten wie Datendiebstahl die Grundlage oder gar die Attraktivität zu entziehen, stehen einmal mehr das Geschäftsmodell und die Geschäftskultur einer Bank im Zentrum. Zufriedene Mitarbeiter wollen ihrem Arbeitgeber nicht mutwillig schaden.


Richard.Manger.QuadratRichard Manger wurde 1963 in Schweinfurt in Bayern geboren. Er ist diplomierter Bankbetriebswirt. In den neunziger Jahren war er massgeblich am Aufbau genossenschaftlicher Bankorganisationen im Osten Deutschlands beteiligt und stieg 1995 ins Direktorium der damaligen DG Bank Berlin, dem Vorläuferinstitut der heutigen DZ BANK auf.

Seit 1998 ist er in seiner heutigen Funktion als Vorsitzender der Generaldirektion der DZ Privatbank Schweiz tätig.


Lesen Sie heute dazu auch: «Die Grossbanken halten sich zurück»

 

 

 

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.54%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    19.12%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    27.65%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.38%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.31%
pixel