Peter V. Kunz, Ordinarius für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern, findet, es gebe mehr als genug Gründe für das  Bankkundengeheimnis.

«Das Bankkundengeheimnis hatte nie die reale Bedeutung für die Schweiz wie etwa die Schweizer Alpen», sagte Peter V. Kunz im Jusletter. Sein Bekanntheitsgrad aber könne es mit dem des Swiss Army Knife oder Roger Federers aufnehmen. Es sei zwar durchaus ein Marketinginstrument für die Banken im sich verschärfenden internationalen Wettbewerb um den Kunden. Die Banken müssten sich dafür aber nicht entschuldigen.

Die Verteufelung des Bankgeheimnisses ziele nicht selten darauf ab, den Wettbewerbsvorteil zu relativieren. Die Schweizer Banken hätten sich insbesondere in den 1980er Jahren einen internationales Ansehen erworben und mit dem «Swiss Banking» eine Marke geschaffen.

Wirtschaftspolitische Motive

Die traditionelle Kritik am Bankkundengeheimnis habe in den Druckversuchen der USA, der EU und des Deutschen Finanzministers eine neue Dimension gewonnen. Kunz macht kein Hehl daraus, dass er dahinter in erster Linie wirtschaftspolitische Motive vermutet.
Das Bankkundengeheimnis in der Schweiz mit dem Schutz von Nazi-Flüchtlingen zu erklären, entspreche dem Bedürfnis, im Falle eines schlechten Gewissens, Regelungen mit Mythen zu verklären. Unnötig findet Kunz: «Es gibt mehr als genug legitime Gründe zur Rechtfertigung dieses spezifischen Geheimnisschutzes.» Zudem wird der Schutz der Personendaten mit der jahrhundertealten Tradition erklärt. Und kriminelle Kunden dürfen sich von der Institution Bankgeheimnis keinen Schutz versprechen. Das Bankkundengeheimnis könne nicht ernsthaft zur Diskussion gestellt werden.

Rechtshilfeausnahmen reduzieren

«Diskussionswürdig sollte indes sein «die Ausnahmen zur Rechtshilfe zu verkürzen und damit in erster Linie die Fiskaldelikte rechtshilfefähig zu machen.» Damit würde der zentrale Angriffspunkt beseitigt, schreibt Kunz im Jusletter in einem Artikel zum Mythos Bankgeheimnis. Ausländische Drohungen würden nichts bewirken. Im Gegenteil.

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