Die Schweizer Aufsichtsbehörden hätten die Krise relativ gut gemeistert, befindet der Bundesrat. Allerdings habe es bei der Grossbankenaufsicht Mängel gegeben.

So seien unterschiedlichen Strategien der UBS und der CS für ihre Geschäftstätigkeit am US-Hypothekenmarkt zu wenig verglichen worden. Bei der UBS habe die EBK vor der Krise verschiedene Problemfelder erkannt, «aber nicht mit genügend Nachdruck auf ihre Behebung gedrängt». Dies sei beispielsweise bei der IT-Fragmentierung, der Krisenvorsorge und im Kontrollbereich der Fall gewesen.

Insgesamt habe sich die Aufsichtsbehörde «zu stark auf die Einschätzungen der UBS» verlassen, und sie habe sich mit den UBS-Aussagen zu schnell zufrieden gegeben, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.

Keine unzulässige Beeinflussung

«Das Verhalten der EBK ist u.a. darauf zurückzuführen, dass sie sich durch das sogenannte 'Musterschülerinnen-Image' der UBS blenden liess», urteilt der Bundesrat.

Allerdings sei der Personalbestand in der Abteilung Grossbankenaufsicht der EBK eher knapp gewesen. «Eine unzulässige Beeinflussung der EBK durch die UBS konnte hingegen nicht festgestellt werden.»

Haltiner hielt sich korrekt an Ausstandsregeln

Die Untersuchungen hätten keine Abhängigkeiten der EBK oder der Finma von den Beaufsichtigten ans Licht gebracht. Der Bericht hält insbesondere fest, dass die Ausstandsregeln, die sich die Finma selbst gegeben hat, adäquat sind und von Verwaltungsratspräsidenten Eugen Haltiner eingehalten wurden.

Insgesamt ortet der Bundesrat bei der Finanzmarktaufsicht keinen unmittelbaren Anpassungsbedarf auf Gesetzesstufe. Insbesondere zeige die Führungsstruktur der Finma keine Mängel auf. Sie sorgt im Gegenteil für ein Zusammenwirken von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung im Sinne von checks and balances. Der Bundesrat legt der Finma jedoch nahe, den Begriff der «Geschäfte von grosser Tragweite», über die der Verwaltungsrat von Gesetzes wegen auf operativer Ebene entscheidet, eng auszulegen.

 

 

 

Als weitere Lehre aus der Finanzmarktkrise ist das duale Aufsichtssystem im Bereich der Grossbankenaufsicht zu überprüfen. Der Bundesrat unterstützt deshalb die in den strategischen Zielen der FINMA verankerte Absicht, die eigene Überwachungsintensität zu steigern. Eine umfassende Produkteaufsicht erachtet der Bundesrat hingegen weiterhin als nicht angezeigt.

 

 

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