Wer mit dem Gedanken spielt, sich selbständig zu machen, sollte es jetzt tun. Einen so guten Moment wie jetzt werde es für unabhängige Vermögensverwalter kaum mehr geben, schreibt Nicolas Ramelet.


Dieser Beitrag erscheint in der Rubrik finews.first. Darin nehmen Autorinnen und Autoren wöchentlich Stellung zu Wirtschafts- und Finanzthemen. Die Texte erscheinen auf Deutsch und Englisch. Die Auswahl der Texte liegt bei finews.ch.


Auf einer Bank oder bei einem grossen Vermögensverwalter als Kundenbetreuer zu arbeiten, bringt natürlich viele Vorteile. Allem voran die Sicherheit eines regelmässig eingehenden Monatslohns, dann die Annehmlichkeiten einer grösseren Infrastruktur, und nicht zuletzt das vertraute Umfeld der Arbeitskolleginnen und -kollegen. Man wird gut versorgt – aber eben auch gelenkt.

Daher ist es verständlich, dass sich wohl jeder Kundenberater hin und wieder überlegt, wie es wäre, selbständiger Vermögensverwalter oder Englisch ‹External Asset Manager›, kurz EAM, zu sein. Doch spätestens beim nächsten Kunden, der zu einem anderen Berater wechselt, ist man froh, dass man dies wirtschaftlich doch nicht derart direkt spürt, und man geniesst wieder das angenehme Gesamtpaket als Angestellter.

«Kaum hat man sich dem Gedankenspiel hingegeben, kommen Zweifel und Bedenken auf»

Aber, der Gedanke der Selbständigkeit nagt beharrlich an der Zufriedenheit mit der aktuellen Situation. Die Möglichkeit, Kunden nach der eigenen Philosophie zu betreuen. Die Vorstellung, alle Entscheide selber zu fällen. Das Wissen, direkt für den eigenen Erfolg verantwortlich zu sein. Gute Gründe – aber eben: Kaum hat man sich dem Gedankenspiel hingegeben, kommen Zweifel und Sicherheitsbedenken auf.

Man will ja auch nicht vom doch recht angenehmen Regen in die Traufe geraten. Und mit dem Schreckgespenst Fidleg und Finig am Horizont ist es sowieso zu riskant. Der Traum der Selbständigkeit wird – zum Glück gibt es ja gute Gründe dagegen – getrost auf später verschoben. Auf irgendwann dann. Halt ein Plan B.

«Warum nicht Plan A?»

Aber warum eigentlich Plan B? Warum nicht Plan A? Und zwar jetzt? Es gibt mindestens fünf gute Gründe, warum jetzt ein toller Zeitpunkt ist, um sich als EAM selbständig zu machen.

1. Der Finanzplatz Schweiz ist gut aufgestellt, und das weltweite Vertrauen in die Schweiz ist gross. Das Staatssekretariat für international Finanzfragen (SIF) rapportiert regelmässig solide Kennzahlen in allen Bereichen. Themen wie Fintech- und Kryptofreundlichkeit mit gleichzeitig solider Regulierung dieser neuen Themen bescheren dem Finanzplatz international viel Aufmerksamkeit und Anerkennung. Dies sowie der traditionelle Ruf als weltweites Vermögensverwaltungs-Zentrum geben der Schweiz weltweit ein Label, von dem ein EAM stark profitieren kann.

«Bereits die formelle Gründung einer neuen EAM-Gesellschaft wird ab 2020 ein Stolperstein sein»

2. Es ist richtig, dass die Zeit nach Inkrafttreten von Fidleg und Finig einige Unwegsamkeiten bringen wird. Aber zuwarten hilft hier nicht, im Gegenteil: Gerade jene EAM, welche nach dem 1. Januar 2020 neu in den Markt eintreten, werden diese Regelwerke zuerst spüren. Unternehmen, die in dieser Phase starten, werden im Gegensatz zu den bestehenden Unternehmen nicht von den langen Übergangsfristen bestehender EAM profitieren können, da diese auf sie sofort Anwendung finden. Bereits die formelle Gründung einer neuen EAM-Gesellschaft beim Handelsregisteramt wird ab 2020 ein erster Stolperstein sein.

3. Die Zeit des Um- und Aufbruchs, wie sie mit Fidleg und Finig kommen wird, bringt auch Chancen, um sich selbst als neuen Player zu etablieren, gerade weil man neu ist. Da sich auch alle bestehenden EAM neu bewilligen lassen müssen, ist der Vorsprung der bereits bestehenden Konkurrenten so gering ist wie sonst nie. Und setzt man sich im laufenden Jahr neu auf, können so auch die Regeln von Fidleg und Finig bereits einbezogen werden.

«Ein derart guter Moment wird wohl länger nicht mehr kommen»

4. Viele EAM, die sich in den 1990er-Jahren selbständig gemacht haben, ziehen sich langsam aus dem Markt zurück. Entsprechend gibt es Opportunitäten, um ein bestehendes Kundenbuch – mit der nötigen Due Diligence – zu übernehmen und weiter zu entwickeln. Auch gibt es neue Geschäftsmodelle mit Plattformen oder Software-Unterstützungen, die im Bereich ‹Customer-Relationship-Management› (CRM) und Anti-Money Laundering (AML, Geldwäscherei-Prävention) unterstützen.

5. Nebst den oben genannten Pull-Faktoren gibt es natürlich auch zumindest einen gewichtigen Push-Faktor. Die Arbeit als Kundenberater innerhalb der meisten Banken wird immer stärker eingeengt durch Vorschriften und Vorsichtsmassnahmen. Als EAM bestimmt man auch seine regulatorische Strategie selbst.

Letztlich bieten beide Welten Vor- und Nachteile. Wer allerdings mit dem Gedanken spielt, sein eigenes Unternehmen zu gründen, der sollte seine Träume jetzt umsetzen. Ein derart guter Moment wird wohl länger nicht mehr kommen.


Nicolas Ramelet ist Rechtsanwalt und Partner von Mercury Compliance. Er ist zudem Dozent am Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern. Von 2014 bis 2018 war er CEO des VQF. Zuvor war er für eine Wirtschaftskanzlei in Zürich sowie für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) tätig. Er schloss 2006 sein Rechtsstudium ab und erwarb 2008 das Anwaltspatent. Sein LL.M.-Studium an der UCLA School of Law schloss er 2012 ab.


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