Die Sanktionskommission der Schweizer Börse hat der Vontobel Holding einen Verweis wegen Verletzungen der Offenlegungsvorschriften erteilt.

Gemäss der Richtlinie über die Informationen zur Corporate Governance (Richtlinie) haben Emittenten gewisse Informationen zu ihrer Corporate Governance im jährlichen Geschäftsbericht zu veröffentlichen.

Die Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange AG stellte dabei fest, dass die Vontobel Holding diese Angaben im Geschäftsbericht 2008 teilweise regelwidrig unterliess.

Zu allgemeine Hinweise zur Entschädigung geliefert

Die Richtlinie fordert unter anderem Angaben zum Inhalt und zum Festsetzungsverfahren der Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Diese Angaben müssen verständlich und nachvollziehbar sein.

Im Geschäftsbericht 2008 verwendete Vontobel im Zusammenhang mit den Entschädigungen Begriffe, die nicht näher erläutert wurden. Die Sanktionskommission stellte fest, dass derartige Hinweise zu allgemein sind.

Weitere leichte Verletzungen

Sie erlauben es den Investoren nicht, sich ein klares Bild zu den Kriterien der Entschädigungsfestsetzung zu machen. Weiter rügte die Sanktionskommission, dass Vontobel die Gewichtung der einzelnen Ziele für die Bonusfestsetzung unterlassen hatte.

Die Sanktionskommission stellte weitere leichte Verletzungen in Bezug auf die Angaben zur Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie hinsichtlich der allgemeinen Angaben zu ausstehenden Wandelanleihen und ausgegebenen Optionen fest.

Bei der Sanktion berücksichtigte die Sanktionskommission die Schwere der Verletzung, die Schwere des Verschuldens und die Strafempfindlichkeit des Emittenten.

Ausführliche Informationen

Informationen zur Corporate Governance finden sich unter diesem Link.

Dieser Sanktionsentscheid und frühere Sanktionen im Bereich der Corporate Governance finden sich unter unter diesem Link.

Offene Stellen bei der Bank Vontobel unter diesem Link.

 

 

 

 

 

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.61%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.49%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    28.39%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.23%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.28%
pixel