Mit den Vorschlägen für die Verordnung der Strukturreform werden die Pensionskassen zu staatlich gegängelten Vorsorgeeinrichtungen.

Herbert_Braendli_qHerbert Brändli ist Geschäftsführer der B+B Vorsorge. Er schreibt regelmässig für finews.ch.

Mit seinen präzisen Regelungen zum erweiterten BVG will das Bundesamt für Sozialversichrugen, angeblich stellvertretend für den Bundesrat, die Zwangssparer der beruflichen Vorsorge schützen, ohne genau zu sagen vor wem und vor was.

Dabei bilden die in der 2. Säule im Hinblick auf das Alter zwangsgesparten Kapitalien Pensionskassen. Diese werden traditionell von selbst gewählten Vertretern der Versicherten und ihrer Arbeitgeber nach bestem Wissen und Gewissen geführt.

Lange beruhte ihre Arbeit nur auf internen Reglementen und Richtlinien im Rahmen eines einzigen Artikels in der Bundesverfassung und von zwei drei Artikeln im OR und ZGB.

Sicher und ertragreich

Damit waren die Altersguthaben rechtlich aus den Firmen ausgegliedert und der unerwünschten Abhängigkeit vom finanziellen Wohl der Arbeitgeber entzogen. Auf diese Art wurde unter dem Regime von Milizorganen bis 1985 für 80 Prozent aller Arbeitnehmer beruflich vorgesorgt.

Viele unter ihnen wussten den bedeutendsten Teil ihrer Vermögen in Pensionskassen sicher und ertragreich. Mit dem BVG wurden diese dann praktisch für die gesamte Arbeitnehmerschaft obligatorisch. Das Gesetz schrieb Minimalleistungen und eine dafür paritätische Führung und Verwaltung durch Arbeitnehmer und -geber fest.

Weltweit hohes Ansehen

Kantonale Aufsichtsbehörden waren unter bundesstaatlicher Oberaufsicht aufgerufen, zu kontrollieren, dass alle Versicherten ihre Minimalleistungen erhalten und alles korrekt abgewickelt wird.

Die Pensionskassenorgane haben dabei überwiegend den Aspekten Anstand, Loyalität und Integrität tadellos, sorgfältig und unbürokratisch Rechnung getragen und der schweizerischen beruflichen Vorsorge weltweit zu hohem Ansehen verholfen.

Regulierungsoffensive ist unbegründet

Trotz einschränkender Anlagevorschriften, ist es ihnen gelungen, der Unbill und den Krisen der Finanzmärkte zu trotzen und die Reputation der Pensionskassen hoch zu halten.

Die aktuelle Regulierungsoffensive ist aus dieser Warte unbegründet. Sie bildet den vorläufigen Abschluss einer unheimlich rasch anwachsenden Flut von neuen Gesetzen und Verordnungen, die ohne spürbare Verbesserungen des Vorsorgeschutzes zu einer massiven Aufblähung des Verwaltungs-, Beratungs- und Kontrollapparates geführt haben.

Heerschar von Staatsdienern

Die Sorge um die Einhaltung dieses schon lange nicht mehr zielführenden Regelwerks übertrifft inzwischen die Sorge für die Qualität der Vorsorge, schmälert systematisch die Ertragskraft der Kapitalien und treibt die Verwaltungs- und Kontrollkosten in schwindelnde Höhen. Daneben müssen die Pensionskassen eine stark wachsende Heerschar von Staatsdienern aushalten.

Unter diesen Voraussetzungen verwundert nicht, dass die Glaubwürdigkeit der 2. Säule schwindet. Entsprechend war die Absicht des Gesetzgebers, im Bereich Governance einen Beitrag zur Vertrauensbildung zu leisten, anerkennungswürdig.

Entmündigte Organe

Der Regulator hingegen schiesst jetzt mit seinen Verordnungen zur Strukturreform nicht nur über das Ziel hinaus, sondern voraussichtlich zum Gefallen gewisser politischer Kreise die berufliche Vorsorge endgültig ab.

Unter dem Titel «mehr Sicherheit für die Versicherten», entmündigt der Staat die verantwortlichen Organe auf dem Verordnungsweg. Gleichzeitig entlässt er die Aufsichtsbehörden aus bisher staatlichen Stellen und überführt sie in selbständige Anstalten. Diese haften nur mit ihrem eigenen Vermögen. Das ist minimal.

Feld für Fehler

Die angesagten Verordnungen zur Strukturreform stellen auf der einen Seite die Stiftungsräte und ihre Pensionsversicherungsexperten kalt und öffnen auf der anderen Seite das Feld für Fehler der Aufsichtsbehörden vollständig.

Gleichzeitig entfällt die bisherige Staatshaftung faktisch, da die selbständigen Anstalten nicht in der Lage sein werden, aus ihrem eigenen Vermögen grössere Schäden zu decken. Wer möchte unter diesen Voraussetzungen noch langfristig sparen und wer die Verantwortung für die Verwaltung der Sparkapitalien übernehmen?

 

 

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