Lehman Notes und Kaupthing-Pleite haben Spätfolgen: Es entsteht politischer Druck zur Einführung der Sammelklage.

Das Thema kommt gleich zweigleisig. Im September wird eine SP-Motion eingereicht, die fordert, dass das Instrument der Sammelklage in die schweizerische Zivilprozessordnung eingeführt wird.

Und jetzt schon sammelt die Stiftung für Konsumentenschutz Unterschriften für eine Petition, welche von den eidgenössischen Räten die Einführung der Sammelklage fordert (hier die Website samt Petition). 

Die Stiftung für Konsumentenschutz verweist in diesem Zusammenhang auf die Pleiten der Lehman Brothers und der Kaupthing-Bank (respektive auf die dadurch geschädigten Schweizer Bankkunden). Diese Fälle hätten es wieder gezeigt, dass hierzulande ein wirksames Mittel fehlt, um Kundenrechte in der Gruppe gerichtlich durchzusetzen.

Keine amerikanischen Verhältnisse

«Die in der Schweiz bestehenden prozessualen Instrumente, Verfahren bei Massenschäden zu konzentrieren, sind untauglich», meint die Stiftung für Konsumentenschutz. «Bei hohen Streitwerten ist das Risiko eines Prozesses so hoch, dass niemand zu prozessieren wagt. Wenn die Prozessführung für die Geschädigten nicht finanzierbar ist, leckt das Rechtssystem.»

Längst habe die Sammelklage in vielen Staaten Europas Einzug gehalten. Die Befürchtung, dass sich damit amerikanische Verhältnisse einstellen, «ist vollkommen unbegründet», so die Konsumenten-Stiftung.

 

 

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