Die Schweiz hat einen Steuerdeal mit Deutschland erreicht. Deutsche Bürger können nun ihre Bankbeziehungen nachbesteuern – oder ihre Konten offenlegen. Die Höhe der Abgeltungssteuer wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Hinzu kommen neue Informationsmöglichkeiten für die deutschen Behörden.

Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben heute in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert.

Der Vertrag sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen.

Künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist.

Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.

Automatischer Informationsaustausch abgeblockt?

Laut dem Communiqué des Finanzdepartementssind beide Seiten einverstanden, «dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.»

Das Abkommen umfasst folgende Punkte:

  • Abgeltungssteuer für die Zukunft: Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungssteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungssteuersatz. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist.
  • Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, wurde vereinbart, dass die deutschen Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Die Anzahl wird für eine Zweijahresfrist innerhalb einer Bandbreite von 750 bis 999 Gesuchen liegen; anschliessend findet eine Anpassung aufgrund der Ergebnisse statt. Sogenannte «Fishing Expeditions» sind ausgeschlossen.
  • Altlasten: Zur Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen Zahlung sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen.
  • Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland haben beschlossen, den gegenseitigen Marktzutritt für Finanzinstitute zu erleichtern. Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben. Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitenden.

Um einerseits ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern und anderseits den Willen zur Umsetzung des Abkommens zu bekunden, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung in der Höhe von 2 Milliarden Franken verpflichtet. Das von den Banken vorgestreckte Geld wird anschliessend mit eingehenden Steuerzahlungen verrechnet und den Banken zurückerstattet.

Positives Verdikt der Bankiervereinigung

Erste Reaktionen aus der Finanzbranche in der Schweiz waren positiv: Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) stellte das Abkommen positiv. SBVg Präsident Patrick Odier drückte es so aus: „Ich beurteile das Steuerabkommen in seiner Gesamtheit positiv. Es ist ein wichtiger Meilenstein für den Finanzplatz Schweiz. Als Bankier bin ich vor allem dankbar, dass den Kunden eine faire Lösung geboten wurde, ihre Vermögen zu regularisieren. Die Banken in der Schweiz haben wie versprochen ihre Treuepflicht gegenüber ihren langjährigen Kunden gewahrt.» Die SBVg bietet auf ihrer Webseite neben einer Medienmitteilung reichhaltiges Informationsmaterial an.

Raiffeisen macht nicht mit

Offensichtlich ist unter den Banken in der Schweiz kein flächendeckender Konsens da, was das Abkommen zwischen Deuschland und der Schweiz angeht. Raiffeisen Sprecher Franz Würth sagte gegenüber der «NZZ Online», dass seine Bank nicht an der Akonto-Zahlung von gesamthaft 2 Milliarden Franken partizipieren werde. Man überlasse dies jenen Banken, welche in der Vergangenheit schwergewichtig im Deutschland-Geschäft engagiert gewesen seien.

Lob der «NZZ» - Pfefferschoten von der «FAZ»

Die ersten Reaktionen in den Schweizer Medien waren überwiegend positiv. Ermes Gallarotti, Bankenexperte der NZZ, schrieb von einem günstigen Ergebnis für die Schweiz. Etwas verklausuliert gab sich die «Frankfurter Allgemeine Zeitung». Unter dem Titel « Schweizer Sünder - Steuerhinterzieher auf der Suche nach dem Ausweg» beschreibt der Schweizer Korrespondent Jürgen Dunsch, mit welchen Schwierigkeiten deutsche Steuersünder künftig in der Schweiz konfrontiert sind. Suggestiv ist auch die Bildlegende zu einer Foto von ZKB-Schliessfächern: «hoffentlich ist kein Schwarzeld drin». Die «FAZ» schreibt ihm übrigen aus Vaduz, dass sich das Fürstentum Liechtenstein bemühen werde, möglichst schnell zu einer vergleichbaren Lösung mit Deutschland zu kommen.

Die «New York Times» hatte kurz zuvor berichtet, dass ein Durchbruch im schweizerisch-deutschen und ebenso im schweizerisch-englischen Steuerstreit diese Woche angekündigt werden könnte. Die Zeitung berief sich dabei auf das Eidgenössische Finanzdepartement sowie auf eine offizielle Quelle in Deutschland.

Noch keine Lösung mit den USA

Wesentlich komplizierter ist dieselbe Problematik mit den USA. Laut dem New Yorker Blatt untersuchen die amerikanischen Behörden mindestens sechs Banken in der Schweiz und eine in Liechtenstein im Hinblick auf mögliche Unterstützung, die amerikanischen Kunden bei Steuerbetrügereien gewährt worden sei.

Weiter geht der Blog «Geneva Lunch», der einen Showdown zwischen dem amerikanischen Justizministerium und der Schweiz prognostiziert und sich dabei auf die «Financial Times» und die Westschweizer Zeitung «Le Temps» beruft. Offenbar haben die amerikanischen Behörden durch die zahlreichen Selbstanklagen von verunsicherten Steuersündern etliche neue Hinweise auf mögliche Straftaten erhalten.

Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
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