Der Bundesrat habe mit der Annahme der OECD-Bestimmungen klar den Schutz der Privatsphäre verletzt, sagt Ökonom Hans Kaufmann.

Von Hans Kaufmann, Nationalrat, Wettswil ZH

Die Bundesverfassung garantiert im Artikel 13 den Schutz der Privatsphäre, wozu auch das Bankgeheimnis zählt. Dieses gehört weder dem Bundesrat noch den Banken, sondern jedem einzelnen Einwohner dieses Landes und allen Kunden von Schweizer Banken. Weder der Bundesrat noch die Banken haben über den Schutz unserer finanziellen Privatsphäre zu entscheiden. Die Bundesverfassung kann nur mit einer Volksabstimmung geändert werden. Umso befremdender ist der Kurswechsel des Bundesrates hinsichtlich der Meldung von Bankkundendaten an ausländische Behörden.

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Damit verletzt der Bundesrat klar den Schutz der Privatsphäre und er fällt all jenen in den Rücken, die sich bisher auf die Zuverlässigkeit der Schweiz in Bezug auf Rechtssicherheit verlassen haben. Der Bundesrat hat am 13. März 2009 beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Art. 26 des OECD Musterabkommens übernehmen will. Dabei will er diese Beschlüsse im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen umsetzen. Der erweiterte Informationsaustausch wird erst mit dem Inkrafttreten dieser neu zu verhandelnden Abkommen Wirkung entfalten.

Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet

Auch wenn die Übernahme des Artikels 26 des OECD-Musterabkommens die Herausgabe von Bankkundeninformationen nur auf Anfrage im Einzelfall und auf konkrete und begründeten Verdacht hin, allerdings auch ohne laufende Strafverfahren, fordert, ist damit das Vertrauen in die Schweiz als Rechtsstaat schwer geschädigt worden. Dies dürfte dazu führen, dass sich viele Kunden von den Banken in der Schweiz verabschieden und ihre Gelder anderswo in Sicherheit bringen. Der Abzug von Kundengeldern wird in der Schweiz Tausende von Arbeitsplätzen gefährden.

Auf den Privatsphärenschutz sind auch heute noch viele Menschen, selbst aus den OECD-Ländern, aus diversen Gründen, angewiesen. Die einzelnen Länder können sich ihr Steuersubstrat auch sichern, indem sie, wie es die Schweiz seit 1935 tut, eine Quellenbesteuerung einführen. Damit kann sich jeder Staat sein Steuersubstrat sichern und gleichzeitig die Privatsphäre seiner Bürger schützen. Statt sich mit «Schwarzen Listen» erpressen zu lassen, hätte der Bundesrat vor Aufnahme von Gesprächen die Erfüllung folgender Vorbedingungen fordern müssen:

Insgesamt fünf Vorbedingungen

1. Die USA müssten vorerst ihre Steuerfluchthäfen Delaware etc. und Grossbritannien jene auf den zahlreichen Inseln ihres Einflussgebietes und ihr Trust-Geschäft aufgeben.

2. Aufgrund der neu geschaffenen Möglichkeiten der Amtshilfe ohne Strafverfolgung erübrigt sich der Einzug einer Zahlstellensteuer für die EU durch die Schweiz. Eine Neuverhandlung über eine Ausweitung des Zahlstellen-Steuerabkommens, wie es der Bundesrat vorschlägt, darf nicht stattfinden. Die EU hat sich ohnehin nicht an die Verträge gehalten, denn in diesem bilateralen Abkommen ist klar festgehalten, dass die Schweiz erst bezahlen muss, wenn die EU mit anderen Staaten, namentlich der USA, gleichwertige Abkommen abgeschlossen habe. Dies ist bis heute nicht passiert.

3. Der Schutz der bestehenden Kundschaft gegen Verfahren wegen Steuerdelikten in der Vergangenheit (mittels Grandfathering, Amnestie, Übergangsfristen oder dergleichen) und der Schutz der Bank-Mitarbeitenden vor Strafverfolgung in solchen Fällen müssen sichergestellt sein.

4. Die Schweiz darf durch den Verhandlungspartner nicht über andere Gremien (z.B. G-20, OECD) angegriffen werden, wenn sie mit dem betreffenden Staat Verhandlungen zur Revision des DBA führt und nachdem sie sich mit diesem auf die Revision geeinigt hat.

5. Als Gegenleistung müssen die Schweizer Banken auch einen verbesserten Marktzugang für das grenzüberschreitende Geschäft aus der Schweiz in das Vertragsland erhalten (z.B. Nichtanwendung des BaFin Merkblatts, Mutual Recognition-Abkommen etc).

Einmal erpresst - dann immer wieder

Wer sich einmal erpressen lässt, bezahlt immer wieder. Die vermutete Steuerhinterziehung dürfte wesentlich kleiner sein als vom Ausland behauptet, denn ein Grossteil dieser vermuteten «schwarzen Gelder» werden in Form von Quellensteuern, Steuerrückbehalten oder mit der Zahlstellensteuer bereits steuerlich belastet.

Die Enttäuschung darüber dass für die Erpresserländer kaum höhere Fiskalerträge resultieren, dürfte dazu führen, dass sie weitere Forderungen stellen werden, nämlich eine flächendeckende Durchforstung von Schweizer Bankkonten (sogenannte fishing-expeditions) und den automatischen Informationsaustausch. Und selbstverständlich werden auch im Inland weitere Angriffe auf die Privatsphäre erfolgen.

Die Genossen jubeln

Die Grünen wollen das Bankgeheimnis gänzlich abschaffen, die SP hat materiell in die gleiche Richtung zielende parlamentarische Vorstösse eingereicht. Ihre Genossen im Ausland, die sie über ihr internationales Beziehungsnetz auf uns gehetzt haben, jubeln.

Als die SVP beim Abschluss des Zahlstellensteuerabkommens mit der EU eine Ausweitung solcher Abkommen befürchtete, wurden diese Warnungen abgekanzelt. Und heute will unsere Finanzminister sogar «als Erster» nach Washington reisen, um mit den USA über ein solches Abkommen zu verhandeln. Ins gleiche Kapitel gehört die Behauptung «das Bankgeheimnis sei nicht verhandelbar».

Verhöhung des Vertrauens

Das Versprechen des Bundesrates, dass die bilateralen Abkommen (Schengen) unser Bankgeheimnis stärken werden, erwies sich als schwerwiegender Irrtum. Auch die Einführung der Zahlstellensteuer hat sich als untaugliches Entgegenkommen zur Abwehr weiterer Angriffe auf unseren Finanzplatz, vor allem aus Deutschland, erwiesen. Und nun behauptet der gleiche Bundesrat, die Übernahme des OECD-Standards werde die Rechtssicherheit für die Bankkunden erhöhen.

Nach dem Erlebten werden ausländischer Kunde einer Schweizer Bank solche Aussagen nur noch als Verhöhnung ihres Vertrauens in die Schweiz auffassen. Die Abschaffung der doppelten Strafbarkeit bei Rechtshilfe, die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs und die Erhebung einer Zahlstellensteuer für Inländer erscheinen angesichts dieser Erfahrungen nur noch eine Frage der Zeit zu sein.

Vertrauensstaat gegen Beamtendiktatur und Misstrauensstaat eingetauscht

Wir haben den Freiheits- und Vertrauensstaat gegen eine Beamtendiktatur und einen Misstrauensstaat eingetauscht. Angesichts des bundesrätlichen Kniefalls vor einem Gremium (G-20), das weder völkerrechtlich anerkannt ist und sich aus Mitgliedsstaaten zusammensetzt, deren Rechtsstaatlichkeit sonst bei jeder Gelegenheit von den Linken (China, Saudi-Arabien) kritisiert wird, hat der Bundesrat massiv an Glaubwürdigkeit verloren.

Damit hat er einen irreparablen Schaden für den Finanzplatz Schweiz verursacht. Er trägt damit die Verantwortung, wenn Tausende von Arbeitsplätzen verloren gehen und die Industrie nicht mehr über die nötigen Kreditquellen verfügt.

Weitere Informationen über Hans Kaufmann finden sich auf diesem Link.


Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
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  • Julius Bär, weil der Kurs seit dem Signa-Debakel genügend gesunken ist.
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  • Vontobel, weil das Unternehmen 2024 die Wende im Asset Management schaffen wird.
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