Das Eidgenössische Finanzdepartement und die Schweizerische Nationalbank haben die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone festgelegt.

Laut dieser neuen Vereinbarung können Bund und Kantone in den Jahren 2011 bis 2015 mit einer Ausschüttung von jährlich rund einer Milliarde Franken rechnen. Diese findet jedoch nur unter der Voraussetzung einer positiven Ausschüttungsreserve statt.

Gemäss Nationalbankgesetz ist die Schweizerische Nationalbank (SNB) verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten.

Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung.

Lichtblick für Kantone

Auf Grund der währungsbedingten Verluste der SNB nach den intensiven Euro-Interventionen in den vergangenen Quartalen und einem Fehlbetrag in der Ausschüttungsreserve von fünf Milliarden Franken, wurde die bisherige Vereinbarung zwischen EFD und SNB neu überprüft.

Sollte sich die finanzielle Situation der SNB deutlich verbessern und die Ausschüttungsreserve 10 Milliarden Franken übersteigen, ist vorgesehen, den Ausschüttungsbetrag zu erhöhen, schreibt die SNB in einer Pressemitteilung.

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